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Alexander Dobrindt
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Frage von Gottfried E. •

Frage an Alexander Dobrindt von Gottfried E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

da Sie in der gegenwärtigen Legislaturperiode MdB sind und für die kommende ebenfalls als MdB kandidieren, bitte ich Sie, mir doch folgende Fragen zu beantworten.
Wie war es Ihnen als gewählter Volksvertreter möglich, den ständigen Rechtsbrüchen in Sachen Euro-Rettung zuzustimmen. Der Maastricht-Vertrag von 1992 verbietet ohne "Wenn und Aber", dass ein europäisches Land für die Schulden eines anderen haftet. Durch die Etablierung des EFSF und ESM wurde diese Bedingung rechtswidrig ausgehebelt - und dies natürlich zum Nachteil unserer Bevölkerung. Zusätzlich haben Sie im Juni d.J. die Bankenunion im Bundestag durchgewinkt, was letztlich bedeutet, dass der deutsche Sparer für ausländische Banken in Haftung genommen werden kann - ein Unding!
Werden Sie als Mitglied des 18. Deutschen Bundestags weiterhin im Rahmen der EZB, des ESM und der Bankenunion für die Gewinnmaximierung der Großbanken zum Nachteil der deutschen Bevölkerung stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Einsle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Einsle,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Euro-Rettung.

Wenn Sie meine Äußerungen zu diesem Thema – auch hier auf abgeordnetenwatch.de – verfolgt haben, wissen Sie sicherlich, dass ich die Sorgen vieler Bundesbürger, dass sie letztlich die Kosten für die Euro-Rettung zu tragen haben, durchaus teile.

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Vergemeinschaftung der Schulden – etwa über die von SPD und Grünen gewünschten Eurobonds – nicht akzeptabel ist. Auch bin ich davon überzeugt, dass Bürgschaften für die Schuldenländer nicht allein auf Kosten Deutschlands gehen dürfen und vor allem kein Automatismus entstehen darf. Zudem muss bei mangelnder Reform- und Leistungsbereitschaft der Schuldenländer ein Ausscheiden aus der Eurozone möglich sein.

Wir wollen, dass ein Insolvenzrecht für Staaten in der Euro-Zone ausgearbeitet wird. Für überschuldete Staaten muss eine geordnete Insolvenz möglich sein. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, den Euro-Raum vorübergehend zu verlassen und wieder eine eigene Währung einzuführen. Dieser Prozess soll durch gezielte Wirtschaftshilfe und die Möglichkeit zum Wiedereintritt in den Euro begleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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