Frage an Alexander Dobrindt von Carl Anton G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
halten Sie die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens an Dr. Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichtes München und Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, noch für gerechtfertigt, angesichts der Tatsache, dass er als Präsident des Oberlandesgerichtes München jede Lösung blockiert, die eine Beteiligung türkischer Journalisten am NSU Prozess sicherstellt, und damit dem internationalen Ansehen Deutschlands massiven Schaden zufügt?
Mit freundlichen Grüßen
Carl A. Gulden
Sehr geehrter Herr Gulden,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. März 2013.
Sie sprechen darin die Sitzplatzverteilung der Presse im NSU-Prozess an und bringen das in Zusammenhang mit der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens an Herrn Dr. Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München und Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Zunächst muss man vorausschicken, dass der Prozess der Vergabe der Akkreditierungsplätze für Journalisten beim NSU-Prozess alleinige Aufgabe des zuständigen Gerichtes ist, also des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts München. Das Gericht muss das Verfahren nach den Maßstäben des geltenden Rechtes führen. Zugleich ist verständlich, dass der Prozess um die Mordserie der NSU auf ein weltweites Interesse trifft. Diesem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit sollte soweit als möglich Rechnung getragen werden. Ich vertraue darauf, dass das Gericht einen Weg finden wird, der es auch den Vertretern ausländischer Medien ermöglicht, dem Prozess beizuwohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB