Frage an Alexander Dobrindt von Clemens G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
vor jeglicher Erörterung, ob der ESM die richtige Antwort auf die Schuldenkrise im Euroraum ist, muß doch vorrangig Berücksichtigung finden, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den ESM gegeben sind. Und da ist es schon bedrohlich, in welch undemokratischer Weise von Brüsseler Bürokraten offenkundig und gezielt (u.a.) die tragende Säule für Stabilität des € gekippt, nämlich der Art. 125 Abs. 1 AEUV faktisch außer Kraft gesetzt wird, ein klarer Fall von Gesetzesbruch, denn Art. 125 I AEUV verbietet die Haftung eines Eurolandes für die Schulden eines anderen. Deshalb sollten jetzt die dafür wegbereitenden Jean-Claude Juncker Doktrin
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." (Der SPIEGEL 52/1999, S. 136)
„Wenn es ernst wird, muß man lügen“ (FAZ; 10.05.2011; Lëtzebuerger Journal 10.05.2011; http://www.freiewelt.net/video-22/jean-claude-juncker%3A-%22wenn-es-ernst-wird,-muss-man-l%FCgen%22.html )
Anlaß genug sein, auch zur Wahrung der Grundrechte der BRD-BürgerInnen aus Art. 20 GG, die hier – leider mit Billigung der Bundesregierung – insoweit unterlaufen werden, dem ESM von (bundes)politischer Seite eine generelle Absage zu erteilen, solange nicht die rechtlichen Voraussetzungen – z.B. durch ein ordentliches Gesetzesänderungsverfahren zum Art. 125 AEUV (was nicht an den BürgerInnen der Euroländer vorbei zu bewerkstelligen wäre) – gegeben sind.
Meine Frage ist, wird sich die CSU (zukünftig) in Sachen ESM an die davon berührten Gesetze – auch soweit diese ggf. keinen „Verfassungsrang“ haben oder nicht vom GG erfaßt werden – ohne wenn und aber halten und diesem nicht zustimmen, insbesondere solange Art. 125 AEUV Gültigkeit hat?
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Gutsche
Sehr geehrter Herr Gutsche,
ich habe mich in den vergangenen Wochen an vielfachen Stellen öffentlich zu Wort gemeldet und meine Bedenken, gerade zu den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und der Europäischen Zentralbank (EZB), dargestellt. Gestern, am 12. September 2012, hat das Bundesverfassungsgericht weitreichende Entscheidungen zum ESM getroffen, die die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit beantwortet, allerdings eindeutig die Position der CSU bestätigt, dass Haftung nur innerhalb bestimmter Größen möglich ist, dass es keinen Haftungsautomatismus geben darf und dass der Deutsche Bundestag sein Budgetrecht nicht an Dritte übertragen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB