Frage an Alexander Dobrindt von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
laut dieser Seite http://www.weilheim-schongau.de/Inhalt/Landkreis/Kreistag_und_Ausschuesse/_Seiten_Kreisr%C3%A4te/Dobrindt.asp sind Sie Mitglied des Aufsichtsrates der Krankenhaus GmbH des Landkreises Weilheim-Schongau.
Müsste die Tätigkeit nicht gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags unter den Veröffentlichungspflichtigen Angaben angezeigt werden?
Danke
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH des Landkreises Weilheim-Schongau, die ich öffentlich wahrnehme, wie Sie einer Vielzahl von Presseberichten entnehmen können, führe ich im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Kreistag von Weilheim-Schongau aus. Meine Mandatstätigkeit als Kreisrat ist auf den Seiten des Deutschen Bundestages auch veröffentlicht.
Gerne nehme ich aber Ihre Anregung zum Anlass, prüfen zu lassen, inwieweit solche ehrenamtlichen Tätigkeiten, die aus der Mitgliedschaft in einem kommunalen Wahlgremium (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat)entstehen, einer separaten Bekanntmachung bedürfen.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB