Frage an Alexander Dobrindt von Ulrich B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
die Ungleichbehandlung bei den Rentenansprüchen nach der Teilung Deutschlands betrifft auch heute noch Deutsche, die in Bayern ihren Wohnsitz haben und beispielsweise in Sachsen arbeiten.
Warum verstößt die CSU hierbei gegen den Artikel 8 der Bayerischen Verfassung? Ihre Partei steht in diesem Punkt auch nicht auf dem Boden des Grundgesetzes (Artikel 3 (3)) der Bundesrepublik Deutschland. Zudem widerspricht dies christlichen Wertevorstellungen.
Werden Sie sich persönlich und in welchem Zeitrahmen für eine Abschaffung dieser Ungleichbehandlung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Bergt
Sehr geehrter Herr Bergt,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Vereinheitlichung der Rentenrechnung in Ost und West wird seit längerem diskutiert. Um für ein Thema Akzeptanz schaffen zu können, bei dem die Interessen der Rentner in Ost und West, aber auch die Erwartungen der jungen Generation berücksichtigt werden müssen, ist ein breiter Konsens aller Beteiligten besonders wichtig. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Renten – sowohl in den neuen, wie auch in den alten Bundesländern – der Lohnentwicklung folgen. Die Rentenwerte, die für einen gerechten Ausgleich sorgen, gleichen sich daher in dem Maße an, wie sich die Einkommen angleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB