Frage an Alexander Dobrindt von Matthias F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
am 29.6.2012 hat der Bundestag das neue Melderechtsrahmengesetz verabschiedet. Meine 2 Frage an Sie:
a) Wie haben sie abgestimmt?
b1) Wenn Sie dafür waren: Finden Sie es richtig, das die Einwohnermeldeämter nun meine Daten herausgeben darf auch wenn ich widerspreche?
b2) Wenn Sie dagegen waren: was unternehmen Sie um dieses Gesetz zu ändern?
Begründung: Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011: "[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt."
In der finalen Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung des Meldegesetzes.
Wie Sie ja bereits aus den Medien erfahren konnten, wird der Freistaat Bayern dem Meldegesetz im Bundesrat nicht zustimmen.
Ich versichere Ihnen, dass die im Gesetz vorgesehene Widerspruchslösung bei der Herausgabe von Bürgerdaten aus Melderegistern korrigiert werden muss. Für mich steht fest, dass bei der Herausgabe von persönlichen Daten, die Einwilligung des Betroffenen die Grundlage bildet.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB