Frage an Alexander Dobrindt von Annette H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Sie sind ein großer Befürworter des Betreuungsgeldes und pochen auf die Einhaltung der Koaltionsvereinbarung. Ich bin im Grunde nicht gegen dieses Betreuungsgeld. Aber warum werden Sie nicht auch genauso aktiv gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung.
Unsere zwei Kinder sind 1981 und 1984 geboren und fallen damit unter diese ungerechte Stichtagsregelung. Ich halte es für ungerecht, wenn Kinder, die nach 1992 geboren sind 3 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten und wir für unsere Kinder nur jeweils einen Punkt erhalten. Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde. Auch die Kindererziehungszeiten weichen deutlich voneinander ab. Die anrechenbaren Zeiten betragen bei Geburt eines Kindes vor 1992 nur 12 Monate und bei Geburt nach 1992 36 Monate.
Im Koalitionsvertrag wurde auch vereinbart, die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten umzusetzten, um eine Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen.
Ich möchte nun von Ihnen wissen, wann Sie sich genauso stark für die verbesserten Anerkennung der Erziehungszeiten einsetzen werden.
Wenn die betroffenen Frauen sich alle gegen Kinder und für die Karriere entschieden hätten, würden wir heute noch weniger Kinder haben.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Hagenkötter
Sehr geehrte Frau Hagenkötter,
vielen Dank für Ihre Frage zur Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anerkennung der Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit wurde 1986 von der CDU/CSU und FDP-Regierung unter der Führung von Dr. Helmut Kohl unter dem Schlagwort Babyjahr eingeführt und mit der Rentenreform 1992 ausgeweitet. Die Kindererziehungszeiten sind ein wesentlicher Baustein christlich sozialer Politik, weil sie die Erziehungsleistung und den generativen Beitrag von Eltern für den Generationenvertrag honorieren.
Zurzeit wird innerhalb der Koalition darüber diskutiert, ob die Kindererziehungszeiten weiterentwickelt werden können. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart:
Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen.
Derzeit laufen innerhalb der Fraktion unter Führung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales umfassende Abstimmungsgespräche. Wir stehen der besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Familien bei der Rentenberechnung sehr aufgeschlossen gegenüber. Allerdings wird es entsprechend der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch um die Frage der Finanzierung gehen. Weil es sich bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, sollte aus unserer Sicht sichergestellt sein, dass ein möglicher Ausbau der Kindererziehungszeiten aus Bundesmitteln finanziert wird. Nicht zuletzt aufgrund der noch offenen Finanzierungsfrage liegt noch kein genaues Konzept vor, ob und wie die Kindererziehungszeiten ausgeweitet werden könnten. Der weitere Verlauf der Gespräche bleibt abzuwarten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass wir uns beim Thema „Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung“ bereits im Diskussionsprozess befinden, welches jedoch durch die aktuelle Debatte um das Betreuungsgeldgesetz nicht so plakativ in den Medien kommuniziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB