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Alexander Dobrindt
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Frage von Thomas S. •

Frage an Alexander Dobrindt von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dobrindt!

Da Sie in der Sendung bei Herrn Jauch am 3.06.2012 für das Betreungsgeld plädiert haben,
möchte ich Ihnen Fragen zu dieser Thematik stellen, zur Info allgemein:

"Die Bundesregierung will damit eine neue Leistung für Eltern einführen, die Kleinkinder selbst betreuen. Die Höhe des Betreuungsgeldes soll 150 Euro pro Monat betragen. Es soll an Familien mit Kindern unter drei Jahren gezahlt werden, die die Kinder selbst erziehen, deren Kinder also keine öffentlich finanzierten Bildungseinrichtungen besuchen"

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/

Frage 1:

Wie begründen Sie die Höhe des Betreuungsgeldes von 150 Euro pro Monat?

Angenommen in einem Monat von 30/31 Tagen würden Eltern/Elternteile, welche ihr(e) Kind(er) selbst betreuen, an ca. 20 Werktagen pädagogisch wertvolle Arbeit leisten.

Frage 2:

Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit einem Betreuungsgeldes in geplanter Höhe die
Betreuung pro Kind mit nur etwa popeligen 7,50 Euro pro Tag "vergüten" würden?

Frage 3:

Entwerten Sie damit nicht gnadenlos die Arbeit von Eltern, Tagesmüttern bzw. anderem pädagogischen Personal?

Frage 4:

Stehen 150 Euro Betreuungsgeld nicht in einem deutlichen Missverhältnis zur Höhe der personellen Kosten, die ein Betreungsangebot pro Kind im Kindergarten bzw. der Kindertagesstätte verursacht?

Diese Information befremdet mich:

"Hartz-IV-Empfänger werden nach den bisherigen Plänen leer ausgehen. Zwar soll ihnen das Betreuungsgeld ausgezahlt werden, doch soll die Leistung in vollem Umfang auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden."

http://www.tagesschau.de/inland/betreuungsgeld194.html

Frage 5:

Warum wollen Sie erziehende Hartz-IV-Empfänger noch mieser als 1-Euro-Jobber behandeln?

Angesichts dieser unsozialen, unchristlichen und lieblosen Elemente, die ich in der von Ihnen mitvertretenen Politik erkennen muss:

Frage 7:

Sollten CSU/CDU nicht besser auf das "C" in ihren Parteinamen verzichten?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 07.06.2012 zum Thema Betreuungsgeld. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.

Es ist uns nach langen Verhandlungen gelungen, diese wichtige familienpolitische Maßnahme einzuführen, worüber ich sehr froh bin. Zur Höhe des Betreuungsgeldes haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern im Hinblick auf das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts geeinigt. Grundsätzlich ist der Betrag zur Unterstützung der wertvollen Erziehungsleistung durch die Eltern zu sehen.

Es ist unser Anliegen, dass verschiedene Betreuungsmodelle vom Staat gleichwertig behandelt werden und Eltern die Wahlfreiheit haben, wie sie ihr Kind in den ersten Lebensjahren betreuen wollen. Als Familienpartei schätzt und unterstützt die CSU die Arbeit von Tagesmüttern und pädagogischem Personal. Das Betreuungsgeld steht nicht in Konkurrenz zu deren Arbeit und soll diese schon gar nicht – wie Sie schreiben – „entwerten“.

Bei der Verrechnung des Betreuungsgeldes mit dem Hartz-IV-Sätzen orientiert man sich an den bereits bestehenden Regeln zur Verrechnung mit dem Elterngeld.

Zu Ihrer letzten Frage würde ich Ihnen gerne einen Einblick in unser Grundsatzprogramm geben:

„Das „C“ im Namen unserer Partei ist grundlegende Orientierung für unser politisches Handeln. Unsere christliche Wertorientierung ist von dauerhafter Gültigkeit für Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, für den Schutz des Lebens und die Bewahrung der Schöpfung.“ ( http://www.csu.de/dateien/partei/gsp/gsp_werte.pdf )

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt

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