Frage an Alexander Dobrindt von Manuel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
in einigen Zeitungsinterviews mit Ihnen war zuletzt zu lesen, Sie würden ein Verbotsverfahren gegen die Linkspartei anstreben. Ein Verbotsverfahren gilt als letztes Mittel um den Rechtsstaat zu schützen, wenn dieser von einer radikalen Gruppierung bedroht wird. Doch ein weiteres Element des Rechtsstaates ist die Diskussion, mitunter also auch jene in Parlamenten. Ich stelle mir nun die Frage, wieso Sie als ein Verfechter des Rechtsstaates nicht auch die Linkspartei zumindest in Zügen als Bereicherung der Demokratie ansehen, sondern den Ausschluss linker Kräfte fordern (zumal die Linkspartei ja auch unter anderem aus der nicht-radikalen WASG hervorging). In diesem Zusammenhang stellt das Betreuungsgeld ja einen sehr krassen Gegensatz zu den Verhältnissen der früheren DDR dar. Besteht zwischen diesen beiden Themen Ihrer Meinung nach ein Zusammenhang? Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
M. Simon
Sehr geehrter Herr Simon,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie erkundigen sich nach dem Grund, die einen Ausschluss der Partei DIE LINKEN rechtfertigen bzw. nahe legen. Die umfangreichen und konkreten Details bzw. Belege für Aktivitäten innerhalb der LINKS-Partei, dass diese aktiv gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung agiert, entnehmen Sie bitte dem Verfassungsschutzbericht:
http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2010.pdf
Zudem verweise ich auf meine Antworten zu ähnlichen Anfragen, in denen ich mich bereits umfangreich erklärend geäußert habe.
Der von Ihnen erfragte Zusammenhang zwischen dem Thema Linkspartei sowie dem Betreuungsgeld besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB