Frage an Alexander Dobrindt von Wolf Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
kürzlich las ich in der Zeit (1), dass Sie zusammen mit der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD vorschlagen, die staatlichen Gelder für ihre Finanzierung einzufrieren. Mit anderen Worten: Sie wollen jemanden bestrafen, obwohl noch gar nichts gegen ihn vorliegt. Müsste aufgrund der Verbreitung derart undemokratischen Gedankengutes nicht eher die CSU einem Verbotsverfahren unterzogen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Michael Kröger
Quellen
(1) www.zeit.de, "CSU-Generalsekretär Dobrindt will Verbot der Linkspartei prüfen"
Sehr geehrter Herr Kröger,
bei der Diskussion um ein Verbot der NPD geht es nicht um eine Bestrafung, sondern um den Vollzug des Grundgesetzes. In Artikel 21 des Grundgesetzes steht, dass eine Partei dann verboten werden kann, wenn sie gegen unsere Verfassung verstößt.
Nach meiner Meinung verstößt und agiert die NPD gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, deshalb befürworte ich ein Verbotsverfahren. Das entsprechende Verfahren ist vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB