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Alexander Dobrindt
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Frage von Florian S. •

Frage an Alexander Dobrindt von Florian S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

nach dem geheimen Gesprächen zwischen der Regierung und den Energiekonzernen im Bezug auf die Verlängerung der Atomkraftlaufzeiten wurde der ARD ein Regierungsdokument zugespielt, wonach die Regierung plant mittels einer Änderung des AtomG die Nachbesserungspflicht fast gänzlich abzuschaffen.

http://www.tagesschau.de/inland/akwsicherheit100.html

Damit würden besonders ältere Atomkraftmeiler weiterlaufen ohne das Nachrüstungen oder Nachbesserungen durch die AKW-Betreiber vorgenommen werden müssten. Dies würde die Sicherheit gefährden und das Risiko der längeren Laufzeiten nochmals erhöhen.

Desweiteren soll die Möglichkeit zur Klage gegen AKW-Betreiber weitgehend eingeschränkt werden, sofern es sich um ein "Restrisiko" handelt, was wohl wegen der ungenauen Definition fast alle Risiken eines AKWs seien werden.

Wie ist Ihre Stellung dazu?

Können Sie es verantworten, einer solchen Änderung (insbesondere im Bezug auf die Nachrüstung) zuzustimmen und damit die Risiken für alle umliegend lebenden Menschen zu erhöhen?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort (was bei meiner letzten Frage leider nicht der Fall war).

Mit freundlichen Grüßen

Slivinsky Florian

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Slivinsky,

gern nehme ich zur Wahrung der Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland Stellung.

Die Grundlage für eine Verlängerung der Laufzeiten von sicheren Kernkraftwerken in Deutschland kann nur die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards sein. Die Sicherheit der Kraftwerke hat für die Bundesregierung Vorrang und damit oberste Priorität. Die Anforderungen an die Sicherheit der Kernkraftwerke werden im Zuge des Energiekonzepts im Atomgesetz erweitert - also gegenteilig zu Ihren geäußerten Befürchtungen - und auf technisch höchstem Niveau fortgeschrieben. Über die bereits nach geltendem Gesetz erforderliche Vorsorge hinaus wird eine weitere Vorsorge gegen Risiken eingeführt und gesetzlich definiert. Dieser erweiterte sicherheitstechnische Standard wird durch Maßnahmen und Anforderungen konkretisiert und umgesetzt. Grundlage hierfür ist eine gemeinsam mit den Standortländern von Kernkraftwerken erarbeitete Maßnahmenliste.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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