Frage an Alexander Dobrindt von Werner G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Frage 1
Griechenland (Verschuldung 103 %/270 MRD Euro) verschlingt ca. 90 Mrd. Euro Eurohilfen verteilt auf drei Jahre. Ca. 30 Prozent (10 MRD Euro) trägt Deutschland. Wie reagieren Sie oder die Regierung, wenn Italien (Schuldenstand ca. 113 % !!!/1760 MRD Euro/ 6,5 mal so hoch wie in Griechenland) bei einem angenommenen Finanzbedarf von ca. 150-200 MRD( D: 50-70 MRD) Euro die gleichen Eurohilfen beantragt ?
Frage 2
Was passiert, wenn Deutschland (dzt. 73 % Schulden) in 2015 über 90 % liegen wird und welche Maßnahmen ergreifen Sie oder die Regierung ?
Frage 3
Warum werden die Verpflichtungen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht in den Verschuldungsgrad mitgerechnet ?
Frage 4
Derzeit werden die EU-Konvergenzkriterien nicht eingehalten. Von Italien und Griechenland wurden diese nie erfüllt. Nach ordentlicher Deutscher und auch europäischer Rechtsprechung ist das Betrug mit entsprechenden Konsequenzen. Welche Maßnahmen zur Durchsetzung bestehenden Rechtes werden Sie ergreifen?
Sehr geehrter Herr Grünbauer,
gern beantworte ich Ihre vier Fragen.
(1) Mit dem vom Deutschen Bundestag am 21. Mai 2010 beschlossenen Maßnahmenpaket zur Sicherung der Finanzstabilität in der Eurozone haben wir einen Schutzschirm aufgespannt sowie Zeit gewonnen für eine unverzügliche Rückkehr zur bewährten Stabilitätskultur in Europa. Insofern ist hier bereits eine Reaktion auf den Grundgedanken Ihrer Frage erfolgt.
(2) Gelöst werden muss jetzt das Kernproblem, die Überschuldung vieler europäischer Staaten. Deutschland ist dabei nicht außen vor. Die Koalition in Berlin hat dazu vorletzte Woche ein Sparpaket mit einem Volumen von rund 80 Milliarden Euro aufgelegt.
(3) Die deutsche Sozialversicherung ist ein eigenständiges, gesetzliches Versicherungssystem, welches auf dem Prinzip der Selbstverwaltung beruht. Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das bedeutet, dass die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbstständig. Folglich fließen die Bilanzen aus dem Sozialversicherungssystem nicht in den Bundeshaushalt ein.
(4) Auszahlungen an ein Land, das im Zuge des europäischen Schutzschirmes Hilfe erhält, erfolgen nur Schritt für Schritt entsprechend den Fortschritten bei der Haushaltssanierung. Diese Fortschritte werden laufend überwacht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB