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Alexander Dobrindt
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Frage von Harald D. •

Frage an Alexander Dobrindt von Harald D. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Morgen,

unsere Tochter möchte auf die Realschule gehen.

Asch - Landsberg Busverbindung Kosten 53 € (wird vom Staat bezahlt)
Asch - Buchloe Busverbindung Kosten 73 € (wird nicht erstattet)

Wir würden uns bereiterklären, unsere Tochter nach Lengenfeld zu fahren, (ca 3 KM), damit sie in den Bus steigen kann, der dann etwa den gleichen Betrag wie Landsberg aus macht. Wir würden auch den Differenzbetrag selbst tragen, weil uns die Buchloer Schule aus vielen Bekannten die bessere ist. Die Schule hat in etwa die gleiche Entfernung und kann aus Fuchstal Asch direkt erreicht werden. Das zuständige Amt in Landsberg teilte mir mit, daß ich sämtliche Kosten 6 Jahre lang selbst tragen muß (ca 5000€), weil es der Gesetzgeber so möchte.

Hier meine Frage:

a. stimmt das?
b. kann ich den Differenzberag sebst zahlen, der die 53€ monatlich übersteigt?
c. wo kann ich mich hinwenden um Einspruch zu erheben.
d. Jedes Kind ist doch gleich zu behandeln. Jedes Kind hat einen Anspruch auf eine höhere Schule zu gehen. Das es Höchstgrenzen für die Schulbeförderung gibt ist mir klar . Wir bezahlen ja die " Extrawurst "wenn es in einen anderen Landkreis geht. Aber alle Kosten zu streichen ist nicht gerechtfertigt. Wie sehen Sie das ?

gruß Herr Dachs

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dachs,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern bin ich Ihnen mit Auskünften behilflich.

Die ordinäre Zuständigkeit bei dieser Angelegenheit liegt für Sie beim Landratsamt Landsberg am Lech. Gesetzlich ist der Sachverhalt wie folgt benannt: Nach § 2 (4) S. 3 der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) kann die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule ganz oder teilweise nur vom Landkreis übernommen werden, wenn der Aufwand die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Details entnehmen Sie der genannten SchBefV oder erfragen sie direkt beim Landratsamt.

Da es sich bei der SchBefV um eine Angelegenheit bzw. Verordnung des Freistaates Bayern handelt, kann ich Ihnen weiter anraten, sich an den hiesigen Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Goppel zu wenden, um auf den konkreten Fall Ihrer Tochter und die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung in der Fahrtkostenerstattung aufmerksam zu machen.

In der Hoffnung Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben,
verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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