Frage an Alexander Dobrindt von Klaus G.
Grüß Gott,
wann erfolgt eine Änderung des Wahlrechtes(siehe Ergebnis v.30.8.) nach dem Vorbild von GB? Für uns als Bürger gibt es dann klare Verhältnisse und eine genaue Leistungsbetrachtung der jeweils regierenden Partei! Also Mehrheitswahlrecht und in BY ist eine "Verbiegung" vor der FDP kein Thema mehr.
Sehr geehrter Herr Geyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. September 2009 und Ihre Anregung für eine Änderung des Wahlsystems in Deutschland.
Hinsichtlich der Bundestagswahl gilt in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Das heißt, die Hälfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird nach dem relativen Mehrheitswahlrecht als Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt. Das Direktmandat erhält, wer die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen konnte. Die über die direkt gewonnen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt.
Ihre Anmerkung zur Einführung eines Mehrheitswahlrechts wird von Fachleuten immer wieder diskutiert. Der Einführung des Mehrheitswahlrechts in Deutschland müsste jedoch eine generelle Änderung des politischen Systems in Deutschland vorausgehen. Meiner Meinung nach, hat sich das politische System der Bundesrepublik in den letzten 60 Jahren bewährt. Ein Mehrheitswahlrecht, wie in Großbritannien, tendiert zumeist zu einem Zweiparteiensystem. In Deutschland hat sich dagegen ein Mehrparteiensystem etabliert.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB