Frage an Alexander Dobrindt von Florian S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Derzeit verspüren die Nutztierhalter von Kühen, Rindern, Schafen und Ziegen einen großen Druck ausgeübt von der EU, sowie Bund und Länder:
Es geht um die „Blauzungenkrankheit“-Zwangsimpfung
Wärend die EU, sowie die Veterinärämter als Exekutive, diese Impfung als „zwingend“ notwendig sieht und diese daher zur Pflicht macht, sehen Landwirte mit betroffenen Zuchttieren keinen Handlungsbedarf. Der Grund: Durch Metalle im Impfstoff werden die Nutztiere vergiftet und sterben anhand dieses Impfstoffes. So die Berichte der Landwirte. Seitens des Bundesministeriums, sowie Landesministeriums (Bayern) für Landwirtschaft, werden jedoch sog. „Impfschäden“ nicht beobachtet.
Jetzt haben sich gerade im Landkreis Weilheim-Schongau, viele mutige Landwirte zusammengetan. Zum Teil sind sie der Interessensgemeinschaft „Gesunde Tiere“ (IggT) beigetreten und haben Klage gegen diese Zwangsimpfung erhoben, nachdem Beschwerden gegenüber dem Ministerium unbeantwortet und unberührt bleiben.
Auch ein Treffen der Landwirte, einiger Verbraucher, sowie der Öffentlichkeit vertreten durch die Presse mit dem Landrat Dr. Zeller (SPD) und dem zuständigen Veterinär Dr. Renner wurde ignoriert. Wobei „ignoriert“ nicht ganz richtig ist: Ein Schreiben des Landratamtes (kaum eine Woche danach) forderte nochmalig auf die Impfung umgehend nachholen zu lassen. Jedoch war in diesem Schreiben weder eine offiziele Mahnung, noch irgendeine Fristsetzung.
Wie sehen Sie, als Bundestagskandidat, diese Sache?
Wird hier richtig gehandelt, wenn ein gefährlicher Impfstoff verwendet wird?
Werden Sie sich hier dafür einsetzen, dass diese Zwangsimpfung gestoppt wird?
Im übrigen hatte sich Österreich bereits vor Beginn der Impfung komplett verweigert diese Impfung durchzuführen. Und auch Frankreich, welches zuvor federführend war, hatte die Impfung in diesem Jahr abgebrochen.
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Slivinsky Florian
Sehr geehrter Herr Slivinsky,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. August 2009.
Die durch Bundesverordnung festgelegte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist eine vorbeugende Schutzimpfung. Sie folgt dem Ansatz der EU-Tiergesundheitsstrategie 2007-2013 "Vorbeugen ist besser als Heilen".
Die Verordnung schreibt diese Impfung verpflichtend für Rinder, Schafe und Ziegen vor, weil nur durch den Aufbau eines flächendeckenden Impfschutzes erreicht werden kann, dass sich das Virus der Blauzungenkrankheit nicht weiter ausbreitet. Die rückläufigen Fallzahlen in Deutschland und in Bayern beweisen, dass die gewählte Strategie richtig war (siehe die Fallzahlentwicklung Jahr/Deutschland/Bayern: 2007/20813/282, 2008/5124/42, 2009/132/5).
Die Impfkampagne wird von zwei obersten Bundesbehörden (Paul-Ehrlich-Institut und Friedrich-Löffler-Institut) sorgfältig beobachtet und gemeldete Impfnebenwirkungen genau analysiert.
Die Situation in Österreich und Frankreich ist nach den mir vorliegenden Informationen unzutreffend geschildert. In Österreich wurde nach den ersten Fällen von Blauzungenkrankheit im November 2008 die landesweite, verpflichtende Impfung angeordnet und in einem sog. "Impffenster" bis April 2009 durchgeführt. In Frankreich wurde ab dem Frühsommer 2008 zunächst freiwillig geimpft. Da sich die Fahlzahlen bis zum Herbst 2008 trotz der Impfung auf über 24000 erhöhten, hat Frankreich den Wechsel zur verpflichtenden Impfung vollzogen. Verpflichtend geimpft wird ebenso z.B. in der Schweiz, in Tschechien, in Belgien, in Spanien, Portugal und Teilen Italiens.
Ich hoffe, Ihnen dargelegt zu haben, dass alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vorbeugend notwendig ist bzw. war.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB