Frage an Alexander Dobrindt von Werner K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
als MdB aus Oberbayern im Bundestag hatten Sie bisher relativ wenig Gelegenheit, mal das schöne Mittelfranken zu besuchen und auch das Land und die Leute dort kennen zu lernen.
Somit dürfte Ihnen entgangen sein, dass mitten im Frankenland inzwischen der größte außeramerikanische Heliport mit den Flugplätzen Katterbach und Illesheim entstanden ist, der zum Leidwesen der Bevölkerung noch weiter ausgebaut werden soll.
Hier geht es um Lärm-Belastungen mit Lärmspitzen von oft über 80 dB(A), welchen die Bevölkerung werktäglich oft mehr als 12 Stunden ausgesetzt ist. Während der Nachtstunden wird man des Öfteren aus dem Schlaf gerissen. Wie laut Hubschrauber sein können, durften Sie ja bei einer CSU-Veranstaltung auf der Burg Colmberg erfahren, weil Sie bei Überflügen dieser den „Sound of Freedom“ (Originalton eines US-Piloten) verbreitenden Höllenmaschinen Ihre Rede unterbrechen mussten.
Als neuer Generalsekretär der CSU und wegen der Nähe zum bayerischen Ministerpräsidenten sind Sie doch auch für das Wohl der gesamten bayerischen Bevölkerung zuständig.
Meine Frage hierzu: Sehen Sie eine Möglichkeit im Rahmen Ihrer Abgeordnetentätigkeit, die Bundesregierung aufzufordern, das NATO-Truppenstatut zu kündigen und neu den echten Erfordernissen angepasst zu verhandeln, um auch gegen Lärmbelastungen und gegen Körperverletzungen durch den Hubschrauberlärm erfolgreich gegen die Gaststreitkraft klagen zu können. Derzeit wird wegen überholter Festlegungen im NATO-Truppenstatut von der Staatsanwaltschaft „auf die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit verzichtet“.
Mit Fluglärm und dessen Verhinderung müssten Sie doch vertraut sein, wie ich der Frage von Birgit Hermanski im Abgeordnetenwatch vom 13.09.2008 und Ihrem Hinweis auf persönlichen Antwortbrief vom 7. 10. 2008 entnehmen konnte. Ich bitte um Antwort im Abgeordnetenwatch!
Vom größten Hubschrauber-Truppenübungsplatz der US-Army grüßt
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich an das Auswärtige Amt mit der Bitte um Klärung der Sachlage gewandt.
Die rechtliche Grundlage der US-Stützpunkte in Katterbach und Illesheim ist das NATO-Truppenstatut (NTS) vom 19.06.1951 sowie das Zusatzabkommen zum NTS (ZANTS). Diese beiden internationalen Verträge haben sich in jahrzehntelanger Anwendung bewährt. Sie bilden die Grundlage für die Einbettung Deutschlands in die euro-atlantischen Sicherheitsstrukturen.
Nach Art. II NTS und Art. 54 A ZANTS sind zudem deutsche Rechtsnormen von den ausländischen Streitkräften zu befolgen. Dazu zählen auch deutsche Umweltvorschriften wie die TA-Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz), die für den Bereich Fluglärm einschlägig ist.
Nach Kenntnissen des Auswärtigen Amtes werden die dort festgelegten Lärmobergrenzen von den Bündnispartnern eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB