Frage an Alexander Dobrindt von Ignaz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Bei der Abstimmung zum "Zugangserschwernisgesetz" im Bundestag haben Sie zugestimmt.
Hier nun meine Fragen:
1. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
2. Glauben Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten usw. genutzt werden wird?
3.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt?
Vielen Dank und mit den besten Grüßen,
Schiele Ignaz
Sehr geehrter Herr Schiele,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2009.
Um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zu verstärken, haben sich die Fraktionen der großen Koalition auf gesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Zugangssperren zu weltweit verfügbaren kinderpornographischen Seiten geeinigt. Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Änderungen am 18. Juni 2009 in Zweiter und Dritter Beratung beschlossen und dies war ein wichtiger und richtiger Schritt.
Nach Expertenschätzungen könnten in Deutschland dadurch täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden. Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen.
Insofern halte ich ein „Stopp-Schild“ durchaus für sinnvoll. Jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist in diesen Fällen aus meiner Sicht ein Erfolg. Mit diesem Gesetz wird ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie geschaffen und nicht – wie von Ihnen in Ihrer dritten Frage befürchtet – die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben. Davon bin ich überzeugt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB