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Alexander Bonde
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Frage von Stephan S. •

Frage an Alexander Bonde von Stephan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,
ich hab mal ne kurze Frage.
Ich habe folgenden Artikel gelesen:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,471170,00.html

Entspricht der Artikel wirklich den Tatsachen?
Ist es aus Datenschutzgründen nicht angebracht, die Herausgabe von Daten zu verbieten?
Warum wird mir vom zuständigen Musterungsbeamten mündlich versichert, dass meine Daten 4-5 Wochen nach der Ausmusterung komplett gelöscht werden?
Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Staat Informationen über seine BürgerInnen an gewinnorientierte Unternehmen verkauft, so wie es in dem Artikel erwähnt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Späth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Späth,

auf diesen Sachverhalt wurde ich auch auf den genannten Artikel aufmerksam. Ich habe bereits das Bundesministerium der Verteidigung um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht aber noch aus. Daher kann ich bisher auch nur auf Grundlage des zitierten Artikels antworten.

Was den Datenschutz angeht: natürlich ist eine Weitergabe der ärztlichen Unterlagen datenschutzrechtlich ausgeschlossen. Dieser datenschutzrechtliche Schutz entfällt aber, sobald der Betroffene darauf freiwillig verzichtet. Und dies ist in den betroffenen Fällen durch eine Erklärung gegenüber der Versicherung geschehen. Das Problem ist also zunächst einmal nicht datenschutzrechtlicher oder politischer Natur, sondern beruht auf der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen, dass die Versicherung alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen einsehen darf.

Was bedeutet dies in der Konsequenz? Wird der Versicherung bei Vertragsabschluss eine etwaige oder auch nur gegenüber dem Kreiswehrersatzamt attestierte Erkrankung angegeben, besteht der Versicherungsschutz wie gewünscht- er wird allerdings unter Umständen in höheren Beiträgen resultieren, oder äußerstenfalls wird die Versicherung keinen Vertrag abschließen wollen. In jedem Fall gilt es, sich beim Abschluss einer Versicherung die Vertragsbedingungen sehr genau anzusehen. Viele Versicherungen verlangen auch nur eine Erklärung über Erkrankungen in den letzten 10 Jahren - wenn bei Abschluss dieser Zeitraum seit der Musterung verstrichen sind, besteht auch kein Problem aus dieser Richtung. Die im Artikel genannte Option, das Einverständnis zur Einholung ärztlicher Daten zu verweigern, besteht natürlich auch - nur wird dann wohl kaum eine Versicherung zu einem Vertragsabschluss bereit sein.

Die Ihnen erteilte Zusicherung seitens des Musterungsbeamten würde ich mit Vorsicht genießen. Allen Zusagen dieser Art würde ich schon aufgrund der Beweisbarkeit nur in schriftlicher Form vertrauen. Sie haben jedoch datenschutzrechtlich jederzeit die Gelegenheit, schriftlich gegenüber dem Kreiswehrersatzamt Einsicht in die über Sie erhobenen Daten zu nehmen und gegebenenfalls deren Löschung zu verlangen. Letzteres trifft jedoch nicht zu, wenn die Musterungsbehörde eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung ihrer Daten hat. Inwieweit diese Grundlagen vorliegen ist ebenfalls Bestandteil meiner Frage an das BMV.

Abschließend ist zu sagen: Der Vorgang ist mehr als bedenklich. Hier
"verkauft" aber nicht der Staat Informationen an Unternehmen, sondern die Betroffenen haben selbst den Unternehmen die Einsichtnahme erlaubt. Problematisch ist hier, dass vielen wohl die Tragweite ihres eigenen Einverständnisses nicht bewusst war, bzw. eigene Vorerkrankungen bei der Musterung mit einer anderen Stoßrichtung angegeben wurden als bei Versicherungsabschluss. Die Versicherungsunternehmen müssen sich aber die Frage gefallen lassen, ob dieses bewusste Suchen nach Gründen, nachträglich aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen, nicht schädlich sein kann. Auch hier hat der Verbraucher die Wahl, welches Versicherungsunternehmen er sich aussucht.

Sollten Sie selbst Bedenken aufgrund des beschriebenen Artikels haben, kann ich Ihnen zunächst nur empfehlen, mit Ihrem Versicherungsberater dieses Thema zu besprechen oder anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Bonde