Frage an Alexander Bonde von Josef H. bezüglich Innere Sicherheit
Frage zum Artikel im SPIEGEL vom 24.02.
EX-KSK-Chef lobt NS-Spezialeinheit als Vorbild
wie wird gewährleistet, dass die Mitglieder der KSK-Einheiten verfassungstreue Bürger sind?
Sehr geehrter Herr Haimerl,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass die Verfassungs- und Rechtstreue der Soldatinnen und Soldaten unabdingbare Voraussetzung für den Dienst in der Bundeswehr ist. Dies gilt bei einer Spezialeinheit wie der KSK natürlich um so mehr.
Neben der selbstverständlichen Überprüfung der KSK-Mitglieder durch die Verfassungsschutzorgane trägt sowohl die Bundeswehr als auch die Politik eine besondere Verantwortung. Der Umstand, dass die KSK als Eliteeinheit angesehen wird und sich selbst auch so sieht, darf nichts an dem Selbstverständnis des Staatsbürger in Uniform ändern. Die Bundeswehr ist verpflichtet, ihre Spezialeinheit mit besonderem Augenmaß auf die Staatstreue ihrer Mitglieder zu führen.
Die Äußerungen des ehemaligen KSK-Chefs Reinhard Günzel sowie seine neuste Veröffentlichung waren und sich nicht tragbar. Aufgrund seiner Äußerungen wurde der General von der Rot-Grünen Bundesregierung auch aus dem Dienst entlassen. Zur Zeit wird überprüft, ob durch die aktuelle Veröffentlichung weitere disziplinarische Maßnahmen wie z. B. die Kürzung oder der Wegfall des Pensionsanspruchs rechtlich möglich sind.
Auch wenn die KSK bereits seit ihrer Gründung im Fokus des politischen Interesses steht, ist die Veröffentlichung gleichwohl Anlass, sich nochmal intensiver mit dem Zustand der KSK zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bonde