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Alexander Bonde
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Frage von marco k. •

Frage an Alexander Bonde von marco k. bezüglich Recht

Killerspiele?

Was sagen Sie zum von Bayern eingebrachten Entwurf zur Verschärfung des StGB §131? Und das zB auch Spiele wie "Gotcha" "Paintball" und "Räuber und Gendarm" damit verboten sind?

Gruss
Marco

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kühnel,

die Grünen plädieren für einen differenzierten Umgang mit Computerspielen, sind gegen pauschale Verurteilungen und Zensuren. Doch wir finden, dass Gewalt in den Köpfen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen hat. Auch aus diesem Grund hat Rot-Grün im Jahr 2003 den Jugendmedienschutz verschärft. Seitdem braucht ein Computerspiel eine staatlich genehmigte Alterskennzeichnung, um frei verkauft werden zu können. Gewaltverherrlichende, rassistische und die Menschenwürde verletzende Spiele können seitdem auch verboten werden.

Schon damals waren wir uns mit der Fachwelt einig, dass darüber hinaus gehende Maßnahmen und Verbote keinen besseren Jugendschutz bieten könnten. Entgegen weit verbreiteter Meinung sind die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzes im internationalen Vergleich sehr streng. Aber Tatsache ist, dass seine Umsetzung im Zeitalter des Internets immer schwieriger wird, weil die Bestimmungen in anderen Ländern weniger streng sind als bei uns. Mediale Gewalt lässt sich durch Gesetze allein nicht mehr aus den Kinderzimmern verbannen.

Wir haben in Deutschland einen großen bildungs- und gesellschaftspolitischen Nachholbedarf. Die Medienkompetenz, also der kritische und selbstbewusste Umgang von Jugendlichen und Erwachsenen mit Medien muss konsequent ausgeweitet werden. Vor allem in der Schulpolitik haben die Bundesländer hier ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Notwendig sind auch eine „Kultur des Hinsehens“ und das Wahrnehmen von Erziehungsverantwortung.

Erziehungsberechtigte müssen Verantwortung für ihre Schützlinge übernehmen und sich dafür interessieren, was ihre Kinder vor dem Computer machen. Sie müssen Grenzen aufzeigen und attraktive alternative Angebote machen können. Letztlich gilt: Statt Verboten müssen wir die Medienkompetenz stärken. Wer gelernt hat, kompetent mit einer simulierten Welt zu unterscheiden. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass sich mehr hochwertige Spiele auf dem Markt etablieren. Dazu halten wir ein einheitliches Qualitätssiegel für sinnvoll, das Eltern bei der Kaufentscheidung helfen kann. Außerdem wollen wir, dass schon in der Entwicklung von Spielen Anreize für Qualität geschaffen werden. Gute Computerspielprojekte sollten schon in ihrer Entwicklungsphase finanziell unterstützt werden. Vorstellbar ist, die bestehende Filmförderung auf Computerspiele auszuweiten.

Der von Bayern eingebrachte Entwurf zur Verschärfung des StGB §131 ist deshalb weder notwendig, noch zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bonde