Frage an Alexander Bonde von Sonja W. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Bonde,
wieso tut sich die Politik (Landes und Bundespolitik) so schwer, Menschen besser vor Tabakrauch zu schützen? 64 % der Bevölkerung sind laut Umfragen für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. Nichtraucher und besonders Kinder sind einer ständigen Gefahr ausgesetzt. Man schafft es ja kaum, dem Rauch aus dem Weg zu gehen.
Die Folgen von Tabakrauch kosten die Gesellschaft Unsummen an Geldern (Reinigung von Flächen und Wegen, Gesundheitskosten,...)
Wenn doch die Raucher so uneinsichtig sind, warum wird die Mehrheit nicht von Ihnen per Gesetz geschützt?
Sehr geehrte Frau Wissler,
In den letzten Monaten hat das Thema Schutz vor Passivrauchen bundesweit auf der einen Seite erfreuliche Aktualität gewonnen. Auf der anderen Seite ist ein offenbar chaotisches Hin und Her zwischen SPD, Union und Bundesministerien zu beobachten, dass für Außenstehende kaum noch nachvollziehbar ist. Inzwischen wurde von der Koalition die nächste Arbeitsgruppe gegründet – diesmal eine Arbeitsgruppe der Bundesländer in die VertreterInnen der Bundesregierung einbezogen werden sollen. Bis März 2007 sollen Ergebnisse vorgelegt werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat sich bisher als einzige Fraktion des Deutschen Bundestages zum Schutz vor Passivrauchen klar positioniert. Einstimmig wurde am 27.6.06 ein Eckpunktepapier und ein Antrag verabschiedet. Er beinhaltet für die Bereiche, wo eindeutige gesetzgeberische Kompetenzen auf der Bundesebene existieren, konkrete Ansatzpunkte und fordert die Länder und Kommunen auf, ebenfalls zu handeln.
Der Antrag „Schutz vor Passivrauchen“ fordert die Bundesregierung auf,
• einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in allen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verankern,
• die Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung und Personenkraftfahrunternehmens-Betriebsverordnung im Sinne des Schutzes vor Passivrauchen enger zu fassen,
• Ausnahmeregelungen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr in § 5 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung zu streichen.
Landesregierungen und Kommunen werden im Antrag aufgefordert, in ihren Zuständigkeitsbereichen für einen konsequenten Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden Sorge zu tragen, insbesondere in Schulen und Krankenhäusern.
Für den Deutschen Bundestag fordert der Antrag ein Rauchverbot in allen Sitzungsräumen, gastronomischen Einrichtungen und Verkehrsflächen.
Aktuell präferieren wir die Verankerung eines Rauchverbotes im Arbeitsschutzrecht. Da eine solche Regelung mit Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Rechte verbunden ist, ist eine gesetzliche (Arbeitsschutzgesetz) statt einer untergesetzlichen (Arbeitsstättenverordnung) Grundlage zu bevorzugen. Deshalb planen wir einen neuen Vorstoß – beim Arbeitsschutzgesetz. Wir wollen die hier eindeutig und unbestritten vorhandenen Bundeskompetenzen im Interesse des Schutzes vor Passivrauchen voll ausreizen.
Das grüne Eckpunktepapier „Schutz vor Passivrauchen“ greift das Thema umfassender als der Antrag auf und enthält weitergehende Forderungen, zum Beispiel zur Tabakwerbung und Tabaksteuer. Sie finden es unter www.gruene-bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bonde