Frage an Alexander Bonde von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Bonde
Jüngst begründeten Sie die Ablehnung der Abschaffung der 2-m-Regelung im baden-württembergischen Waldgesetz unter anderem mit dieser Aussage:
die Vorschrift sorge für „Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht“.
Welche Erkenntnisse liegen dem Ministerium für ländlichen Raum hinsichtlich Unfälle von und mit Mountainbiker in Bezug auf die Wegebreite vor? In welcher Weise wird bei der Unfallaufnahme die Wegebreite erfasst?
Auf welcher Basis sollen, Ihrer Ansicht nach, Haftungsansprüche aus Unfällen mit Mountainbikern gegenüber den Waldbesitzern entstehen?
Außerdem führten Sie aus:
„Die Wandererverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der Zwei-Meter-Regelung deshalb nachdrücklich ab.“
Ihr Parteifreund Buchter (Grüne) sagte zur 2-m-Regelung1995 (in der Opposition):
"Ich sage darauf nur: Da wurde wieder einmal Klientelpflege betrieben."
Inwiefern hat sich diese Sichtweise innerhalb der Landes-Grünen geändert und warum wird die Abschaffung dieser Regelung mit der subjektiven Ansicht einzelner Interessensverbände begründet?