Frage an Alexander Bonde von Hermann A. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Bonde,
vielen Dank für ihre sachliche Antwort zu diesem sehr schwierigen Thema.
Stellenweise bekam ich - per E-Mail - von Abgeordneten des Bundestages Antworten, in denen ich mich angegriffen fühlte, daß ich das Thema gedanklich nicht erfassen könne, bzw. wer nicht für das Gesetz ist, ist für Kinderpornografie.
Selbstverständlich bin ich ausdrücklich gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Materials jeglicher Art und auf auf jeglichem Wege (Internet und alle anderen Wege).
Leider wird im Gesetzesentwurf die Jugendpornografie nur angeschnitten (soll also weiterhin erlaubt sein?).
Bedenklich stimmt mich:
- Evaluierung
Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten
Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes.
Wieso erst nach 2 Jahren? So lange kann mit den gesammelten Daten gemacht werden, was man will?
- Der Kreis der betroffenen Diensteanbieter wird auf privatrechtliche Anbieter („in der Regel gegen Entgelt“) eingeschränkt, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Es handelt sich um eine notwendige Einschränkung, da andernfalls auch alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen) erfasst wären. (...) Ziel ist dabei auch, den Kreis der Unternehmen, die Zugang zur Sperrliste erhalten, in angemessenem Rahmen zu halten.
Wieso sollen ausgerechnet staatliche Einrichtungen nicht erfasst werden? Dies passiert meistens nur, wenn man etwas zu verbergen hat. Ansonsten gilt doch "Gleiches Recht und gleiches Gesetz für Alle". Oder gelten für staatliche Einrichtungen andere Gesetze wie für den "normalen" Bürger?
Ebenso teile ich ihre Skepsis hinsichtlich des BKA´s in jeglicher Hinsicht.
Ich möchte nicht noch mehr ausschweifen, obwohl dieses Thema nicht in ein oder zwei Sätzen abzuhandeln ist.
Es geht den Mitzeichnern der ePetition um eine richtige Sperrung!
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier
Sehr geehrter Herr Allgeier,
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen enthalten viele Details, die in der Konsequenz sehr bedenklich sind.
Wie ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort geschildert habe, lehne ich die Gesetzesänderung bereits aus den grundsätzlichen Erwägungen ab. Die von Ihnen noch einmal angesprochenen Details halte ich daher im Ergebnis nicht für entscheidend. Wer wie ich das Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form ablehnt, dem würde es nicht helfen, wenn die kritischen Details auf andere Weise geregelt wären.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bonde