(...) diese Definition entspricht einer Information aus dem zuständigen hessischen Umweltministerium. (...)
Sehr geehrter Herr Zoller,
(...) Welche Flächen im Wald darf ich nicht betreten? (...)
(...) Hilfreich und förderlich, insbesondere für die Mountainbiker, soll die geplante Neuregelung im Hessischen Waldgesetz sein, dass Waldbesitzer im Zusammenwirken mit den Mountainbikern und ggf. den regionalen Tourismusorganisationen auch schmale Waldpfade für die Benutzung durch die Mountainbiker freigeben können. (...)
(...) Das parlamentarische Beratungsverfahren hat gerade erst begonnen. Im Rahmen von Anhörungen können Verbände und Sachverständige Bedenken vortragen und Verbesserungsvorschläge einbringen. (...)
(...) Dass es keinen Regelungsbedarf gibt kann doch nicht ernsthaft bestritten werden. Kürzlich stand dazu folgender Artikel in der Presse: (...)