Frage an Alexander Bauer von Petra A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bauer,
ich habe Fragen zu Ihrer Antwort an H. B. bezgl. Änderung Hess. Forstgesetz.
Welche Konflikte der unterschiedlichen Interessengruppen waren das u. welchen Anteil hatten die MTBer daran?
Wenn es "vereinzelt" Probleme gab u. die Schäden punktuell waren, warum dann eine flächendeckende Schlechterstellung ALLER Radfahrer statt Haftbarmachung der (einzelnen) Schuldigen?
"Erlangung des Einverständnis von Waldbesitzern zum Befahren abseits befestigter Wege"
Das hat bisher auch nicht funktioniert! Die DIMB Dt. Initiative MTB hat das zusammen m. lokalen MTB-Vereinen zur Entlastung stark frequentierter Gebiete mehrfach versucht - alle vorgelegten Konzepte wurden abgelehnt. Wie wollen Sie das ändern?
WO bitte existiert dieses dichte Netz an ausgezeichneten Wegen für MTB-Sportler? Ist mir da die ganze Zeit tatsächlich was entgangen?
Sowohl das hess. als auch das Bundes-Waldgesetz reden davon, daß Radfahren nur auf "Straßen und Wegen" erlaubt ist. Nicht davon, daß ein Weg "befestigt" sein muß. Wo lesen Sie etwas anderes?
Wo sind Belange der Waldbesitzer und/oder des Naturschutzes nicht berücksichtigt, wenn MTBer auf Wegen fahren, die auch von Fußgängern (auch mit Hunden), Joggern, Nordic Walkern etc. benutzt werden?
Ich wohne nicht im Kreis Bergstraße oder Odenwaldkreis. Wie sinnvoll ist im Hinblick auf den Naturschutz, das Klima u. die Ressourcenschonung, daß MTBer erst mit dem Auto größere Strecken zurücklegen müssen, um einen eigentlich sehr umweltfreundlichen Sport auszuüben?
"... bestimmt auf 99 % d. Waldflächen nutzen Wanderer, Jogger u. Radfahrer den Wald komplett ohne Konflikte gemeinsam" (Thomas Neeles, Pressesprecher Umweltministerium).
Warum soll das nicht weithin so sein, sprich die Radfahrer nicht auf Wegen fahren, die die anderen auch nutzen?
Da der Platz hier sehr begrenzt ist, mein Wähler-Interesse aber noch sehr viel weiter geht, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse. Danke.
MfG, Petra Aufsatz
Sehr geehrter Frau Aufsatz,
dass es keinen Regelungsbedarf gibt kann doch nicht ernsthaft bestritten werden. Kürzlich stand dazu folgender Artikel in der Presse:
Mit dem Förster durch den Wald (3): Die „grünen Lungen“ sind längst zu einem regelrechten Abenteuerspielplatz geworden
Durch die Mountainbiker nimmt der Freizeitdruck noch mehr zu
Von unserem Mitarbeiter Thomas Tritsch
Bergstrasse. Er muss naturnah sein und möglichst hübsch, am besten kerngesund und nachhaltig fit. Und er muss ein ganzes Bündel an Freizeitnutzungen ertragen: Der Stadtwald ist eine Art Abenteuerspielplatz für alle und jeden - das ist sogar gesetzlich verbrieft. Doch immer wieder kommen sich unterschiedliche Gruppen in die Quere.
Der Spaß hört da auf, wo wirtschaftliche Interessen tangiert werden. Schließlich braucht es den Ertrag aus dem Holzverkauf, damit Wege, Freizeiteinrichtungen und naturbelassene Bereiche überhaupt mitfinanziert werden können. Und der Spaß hört dort auf, wo andere Waldfunktionen erheblich gestört werden: Tabu ist, was die Natur stört. Das gilt für Forst und Freizeit gleichermaßen.
Fakt ist: Der Freizeitdruck auf den Wald nimmt zu. Immer mehr Nutzergruppen beanspruchen ihn - zumindest in Teilen - für sich. Wo früher Wanderer, Jogger und Gassigeher relativ gelassen aneinander vorbei getrabt sind, geht es heute wesentlich belebter zu: Downhill und Mountainbiking, Nordic Walking und Geocaching sind relativ junge Zeitvertreibe, für die als Betätigungsfeld eben auch die Wälder intensiv genutzt werden.
Das deutsche Waldbetretungsrecht ist großzügig. Bis auf besonders geschützte Gebiete steht der Wald allen zur Verfügung. Wer ihn nutzt, will sicher gehen - auf eigene Verantwortung. Gute Waldwege gehören dazu. Er hat aber auch die Pflicht und Verantwortung, auf andere Waldbesucher Rücksicht zu nehmen.
Haarig wird es, wenn abseits der Wege ein illegaler Mountainbike-Parcours, also eine Strecke mit Hindernissen, Sprungschanzen und Ähnlichem eingerichtet wird. Zum einen werden dadurch andere Waldbesucher gefährdet, weil sie nicht mit hohen Geschwindigkeiten und Sprüngen rechnen. Außerdem stört das die Natur, etwa Wildtiere und Vögel, die in ihrem Lebensraum abseits der Wege gestört werden. Zum anderen kommt der Waldeigentümer in die Bredouille, wenn er solche Anlagen über längere Zeit duldet und nicht entfernt: In dieser Situation könnte er für einen Schadensfall haftbar gemacht werden, weil ihm unterstellt wird, dass er die Anlagen auf deren Sicherheit hätte überprüfen müssen. "Dieses Risiko können und wollen wir nicht eingehen", betont der Bensheimer Revierförster Dirk Ruis-Eckhardt. "Außerdem wollen wir schwere Unfälle verhindern, die durch unsachgemäßen Streckenbau und durch Kollision der Fahrer mit anderen Waldbesuchern verursacht werden."
Auch in der Revierförsterei Bensheim gibt es illegal gebaute Sprungschanzen und Hindernisstrecken. Der Revierförster zeigt ein aufwändig hergerichtetes Terrain unweit des Auerbacher Schlosses Richtung Zwingenberg. Hier haben Mountainbiker, so genannte Freerider, einen ganzen Kurs entworfen. "Wir entfernen ihn und wenig später ist er wieder da", erläutert Ruis-Eckhardt die leidige Prozedur.
Jüngst hat Hessen-Forst verkündet, illegale Mountainbike-Pisten abseits der Wege nicht mehr dulden zu wollen. Gleichermaßen will man den Bedürfnissen der Biker Rechnung tragen und mehr legale Kurse auf festen Wegen ausweisen. Prominentes Beispiel aus der Heimat ist die 33 Kilometer lange Strecke "Nördliche Bergstrasse" mit dem Schild "Ndl.B", die im April eingeweiht wurde. Das Projekt entstand unter dem Dach des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald in Zusammenarbeit mit drei Kommunen und unter Mitarbeit des Landesbetriebes Hessen Forst.
© Bergsträßer Anzeiger, Dienstag, 10.07.2012
Das parlamentarische Beratungsverfahren hat gerade erst begonnen. Im Rahmen von Anhörungen können Verbände und Sachverständige Bedenken vortragen und Verbesserungsvorschläge einbringen.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Bauer