Frage an Alexander Alvaro von Michael R. bezüglich Recht
guten abend herr alvaro,
welche möglichkeit als beamter in hessen (an einem landgericht) besteht, um eine versetzung nach schottland ( auf eine gleiche behörde ) zu unternehmen.
ist dies überhaupt möglich?
vielen dank im voraus.
mfg
michael
p.s. ich suche den zuständigen ansprechpartner. können sie mir behilflich sein, an wen ich mich wenden muß?
Sehr geehrter Herr Rahn,
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Versetzungsmöglichkeiten von Beamten innerhalb verschiedener Mitgliedstaaten.
Die Verwendung von Beamten im Ausland ist in § 60 des ab dem 1. April 2009 geltenden Beamtenstatusgesetzes geregelt. Grundsätzlich sind zeitlich begrenzte Entsendungen im Rahmen des Beamtenrechts möglich. Diesbezüglich möchte ich Sie bitten, sich an Ihren Dienstherren zu wenden.
Darüber hinaus möchte ich Ihnen gerne empfehlen, sich grundsätzliche Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten an schottischen Gerichten unter folgendem link zu verschaffen http://www.scotcourts.gov.uk/you_and_us/recruitment/index.asp
In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben und
mit freundlichen Grüssen
Alexander Alvaro, MdEP