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Frage von Lea H. •

Frage an Alexander Alvaro von Lea H. bezüglich Umwelt

Die EU verhandelt derzeit über ihre Biosprit-Politik. Grund sind die sehr negativen Auswirkungen der Energie vom Acker auf Natur, Klima und Menschen.
Zu diesem Ergebnis kommen nicht nur Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, sondern auch zahlreiche unabhängige Beurteilungen wie bspw. von SCOPE oder des WGBU. Selbst EU-Studien zeigen: Biodiesel aus Palm- und Sojaöl aber auch aus heimischem Raps ist klimaschädlicher als fossiler Diesel.

Wie schon seit langem FAO, Weltbank und OECD fordern, muss die EU die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung, Förderung und Subventionierung von Biosprit beenden.

Wir möchten Sie bitten, alles Ihnen Mögliche zu tun, damit die Biosprit-Politik der EU unverzüglich korrigiert wird. Agrosprit muss aus der Erneuerbare-Energien-RL und der Kraftstoffqualitäts-RL gestrichen werden.

Zunehmende Nachfrage nach Agrartreibstoffen bedeutet die globale Ausweitung der Anbaufläche und damit die Freisetzung von gebundenem CO2. Selbst wenn der Agrospritanbau auf bereits bestehenden Ackerflächen erfolgt, kommt es durch indirekte Landnutzungsänderungen – ILUC – zu gewaltigen klimaschädlichen Emissionen.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen in 2009/28/EG, Art. 17 sind nicht geeignet, die Umweltzerstörung zu verhindern.

Wir hoffen, dass Ihnen der Erhalt der Ökosysteme, der Klimaschutz und die Ernährungssicherheit am Herzen liegen und Sie am 11.9. bei der Abstimmung im EU-Parlament Agrosprit ablehnen.

*Wieso wird an einer Senkung des Agrarkraftstoffanteils auf 5,5% (statt 0%) festgehalten, obwohl starke Bedenken bzgl. der Umwelt-, Klima- und Sozialverträglichkeit bestehen?
*Wieso werden Agrartreibstoffe weiterhin gefördert, obwohl durch ihren Einsatz die in Art. 17, Abs. 2 vorgeschriebenen Emissionseinsparungen von 35% nicht erreicht werden?
*Inwiefern wird der ILUC-Effekt durch die Kommission berücksichtigt? Was ist Ihre persönliche Meinung hierzu?
*Wie werden Sie am 11.9. abstimmen? Werden Sie sich weiterhin in diesem Gebiet engagieren?

Vielen Dank

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Horak,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wie in Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen festgelegt, muss jeder Mitgliedstaat ein sogenanntes Gesamtziel für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen verfolgen, sodass 2020 mindestens 20% des Bruttoenergieverbrauchs der Gemeinschaft aus erneuerbaren quellen gedeckt werden kann. Der Anteil im Verkehrssektor sollte dabei auf 10% erhöht werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden Biokraftstoffe voraussichtlich eine große Rolle spielen. In 2010 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen der darlegt, dass indirekte Landnutzungsänderungen die Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit Biokraftstoffen verringern können. Wie vom Europäischen Parlament und Rat jedoch richtig erkannt, variieren die resultierenden Emissionen von Rohstoff zu Rohstoff sehr stark. Bei der in den Richtlinien definierten Methodik für die Bestimmung der Treibhausgaseinsparungen werden die Emissionen im Zusammenhang mit der direkten Umwandlung von Flächen für den Anbau der Rohstoffe für Biokraftstoffe (direkte Landnutzungsänderung) sowie die Emissionen bei der Erzeugung der Biokraftstoffe berücksichtigt. Das Ziel des neuen Entwurfs ist daher eine Begrenzung der konventionellen Biokraftstoffe, bei denen ein Risiko von Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderung besteht.

Um dieses Ziel zu erreichen sieht die Kommission 5 Maßnahmen vor:
1. Vorerst kein Tätigwerden, aber weitere Beobachtung der Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen
2. Anhebung der für Biokraftstoffe geltenden Mindesteinsparungen an Treibhausemissionen
3. Einführung zusätzlicher Nachhaltigkeitsanforderungen an bestimmte Kategorien von Biokraftstoffen.
4. Zuweisung einer den geschätzten Auswirkungen der indirekten Landnutzungsänderungen entsprechenden Menge von Treibhausgasemissionen an Biokraftstoffe.
5. Begrenzung des Beitrags konventioneller Biokraftstoffe zur Erreichung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Ziele.

Die Kommission geht davon aus, dass Biokraftstoffe, die keine erheblichen Treibhausgaseinsparungen zur Folge haben und aus Pflanzen hergestellt werden, nach 2020 nicht subventioniert werden sollten. Darüber hinaus wollen wir durch Forschungsförderung die Entwicklung in dem Bereich von Biokraftstoffen der zweiten Generation vorantreiben.

Am 11.9. verlief die Abstimmung im Plenum jedoch nicht sehr einig, sodass die Änderungsanträge mit 356 Stimmen angenommen wurden und 327 Gegenstimmen erhielten. Der überfraktionell erreichte Kompromiss kann sicherlich nicht alle zufrieden stellen, bietet aber eine Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Rat.
Um einen genaueren Einblick in die Abstimmungsergebnisse zu bekommen, können Sie diesem Link folgen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bPV%2b20130911%2bRES-VOT%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,