Frage an Alexander Alvaro von Herbert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
ich komme aus der IT-Branche und würde gerne fragen:
Wie stehen Sie (und die FDP) zu folgenden Themen?
- Softwarepatente
- Internetüberwachung
Mit der Bitte um eine kompakte Antwort
Herbert Feldhagen
Sehr geehrter Herr Feldhagen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu sogenannten Softwarepatenten und Internetüberwachung.
In der Frage der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen hat sich das europäische Parlament zuletzt 2005 dafür ausgesprochen, Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz zu gewähren. Grundsätzlich ist Software durch das Urheberrecht geschützt, es gibt jedoch keinerlei juristische Definition des Begriffs "Softwarepatent". Aufgrund der Flut von Änderungsanträgen im Verfahren auf europäischer Ebene war ich damals - wie im Übrigen die Mehrheit meiner Kollegen - der Meinung, dass der Vorschlag zurückgewiesen werden solle. Nach wie vor denke ich, es ist besser, keine als eine schlechte Richtlinie zu haben. Statt Klarheit hätten wir Verwirrung gestiftet und womöglich das Gegenteil von dem erzielt, was wir ursprünglich wollten: Rechtssicherheit für die Bürger.
Zur Frage der Internetüberwachung möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die unter dem Eindruck der Terroranschläge in den USA und Europa eingeführte Vorratsdatenspeicherung derzeit auf ihre Effektivität hin geprüft wird. Als ehemaliger Berichterstatter des Europäischen Parlaments bin ich heute auch Mitglied der Expertengruppe zur Überprüfung der Umsetzung dieser Regelung. Kürzlich wurde ich eines weiteren perfiden Plans der Mitgliedstaaten gewahr, der die anonyme Kommunikation in Gänze unmöglich machen soll. Diesbezüglich wurde die Expertengruppe aufgefordert, Lösungsvorschläge zu entwickeln, um die Nutzer von Diensten der elektronischen Kommunikation, wie z.B. Nutzer von mobilen, dank einer vorausbezahlten SIM-Karte eingerichteten Telefonanschlüssen, besser zu identifizieren und eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Zudem wird bewusst auf nicht-legislative Maßnahmen abgezielt, um am Europäischen Parlament vorbei Fakten zu schaffen.
Das Recht auf Privatheit, das in Art. 8 der EMRK festgeschrieben ist, wird hier mit Füßen getreten. Die freie Kommunikation ist ein hohes Gut, dabei kommt es nicht darauf an, ob diese mündlich, schriftlich oder anonym geschieht.
Des Weiteren spreche ich mich gegen den so genannten "three-strike-approach" aus, der die Möglichkeit schafft, Internetuser den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, wenn sie sich zuvor nicht konform verhalten haben.
Im Hinblick auf die Bekämpfung der Kinderpornographie und sexuellen Mißbrauchs an Kindern im Internet sehe ich allerdings erheblichen Handlungsbedarf. Hierbei handelt es sich um abscheuliches Vorgehen, dem unverzüglich Einhalt geboten werden muss. Dabei befürworte ich neben der Aufklärung der Kinder über die Folgen der Internetnutzung auch die Entwicklung technischer Möglichkeiten, die die Privatheit der restlichen Nutzer allerdings nicht berühren oder gefährden darf.
In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Alexander Alvaro, MdEP