Frage an Alexander Alvaro von Ursula P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Alvaro,
mir macht die geplante Saatgut-Gesetzgebung der EU große Sorgen. Daher bitte ich Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, die biologische Vielfalt in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen und nicht zuzulassen, dass der genetische Pool noch weiter verringert wird. Bauern und Gärtner stellen seit Jahrhunderten Saatgut her; das muss auch weiterhin der Normalfall bleiben!
Wenn Saatguterzeuger samenfeste Sorten nur noch herstellen dürfen, wenn sie eine Zulassung bzw. Zertifizierung erlangen, wird der bürokratische Aufwand groß; das benachteiligt Bauern und Gärtner und privilegiert Agrokonzerne und deren Hochleistungssaatgut! Deren Produktion dagegen wird nicht ausreichend kontrolliert und ist nicht genügend transparent. Wenn Unternehmen neue Sorten züchten und auf den Markt bringen wollen, dann sollten auch sie dafür eine Zulassung brauchen - sonst hat David gegen Goliath auf Dauer keine Chancen mehr!
Ich hoffe auf die liberale Einstellung und Einflussnahme eines liberalen Abgeordneten nicht nur zugunsten der Konzerne!
Wie stehen Sie zu dem Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Platz-Dumas
Sehr geehrte Frau Platz-Dumas,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Der aktuelle Entwurf der neuen Saatgutverordnung sieht eine Festigung und Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften vor. Die bereits vorhanden 12 Richtlinien in diesem Themenbereich sollen aufgehoben werden, und durch eine Verordnung ersetzt werden. Ziel ist es somit die Produktivität, Biodiversität, Gesundheit und Qualität zu erhalten, zu stärken und zu fördern.
Die älteren Sorten sollen jedoch nach den bestehenden Richtlinien, weiterhin mit geringeren Anforderungen belastet werden, sodass ihr Erhalt in den landwirtschaftlichen Betrieben nicht gefährdet wird. Im Bereich der neuen und verbesserten Saatgutsorten sieht die Kommission die Festlegung bestimmter Anforderungen vor, was jedoch nicht bedeutet, dass Bauern und Gärtner grundsätzlich benachteiligt werden sollen.
Kleinere Unternehmen und Privatpersonen sollen durch hohe Kosten und den steigenden Verwaltungsaufwand nicht eingeschränkt werden und werden aufgrund dessen gesondert berücksichtigt. Unternehmer deren Jahresumsatz zwei Millionen Euro nicht übersteigt und die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen, sind von der Registrierung von vornherein ausgeschlossen. Informationen zu diesem Aspekt finden Sie in Art. 2, Art. 3(6) und Art. 36.
Um das Verständnis über die Saatgutverordnung transparent zu gestalten, stellt die Kommission eine umfassende Erklärung über die Anwendung dieser Verordnung im Entwurf zusammen. Über die finale Form dieser Verordnung ist noch nicht abgestimmt worden, da noch Änderungsanträge vorliegen. Wir werden uns jedoch dafür einsetzen, dass Ihre Sorgen unbegründet bleiben.
Ich hoffe Ihr Anliegen ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Alvaro