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Frage von Andreas M. •

Frage an Alexander Alvaro von Andreas M. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Alexander Alvaro!

Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor, die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben.
Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten dann als Arzneimittel zugelassen werden.
Es ist für mich nicht erkennbar, mit was sich die Begrenzung des Nikotingehaltes begründet.
Auch kann ich nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll.
Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss.
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt, sind auch die elektronische Zigarette bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe. Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mai,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen". Im Folgenden möchte ich Sie gerne über die Hintergründe dieses, sich noch im politischen Anfangsstadium befindenden, Dossiers informieren.

Sowohl die FDP als auch die ALDE Fraktion im Europäischen Parlament befindet sich zu diesem Thema, insbesondere zur europaweiten Regulierung der "E-Zigarette"/Verdampfer noch im Meinungsbildungsprozess.
Im Detail soll die Richtlinie regeln können, dass nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer niedrigeren Nikotinkonzentration als 4mg/ml oder einem niedrigeren Nikotingehalt als 2mg als Verbraucherprodukte verkauft werden dürfen, sofern sie einen angepassten, gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einem höheren Nikotingehalt/-konzentration dürften gemäß dem Vorschlag nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie (aufgrund ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit, sowie einer positiven Risiko-Nutzen Bilanz) als Arzneimittel zugelassen worden sind.

Bisher ist nicht eindeutig erforscht, wie sich der Konsum der "E-Zigarette" langfristig auf die Gesundheit, sowohl der Aktiv- als auch der Passivkonsumenten, auswirkt und ob sie tatsächlich eine weniger gesundheitsschädliche Alternative zum Tabakkonsum darstellt. Hierzu existieren verschiedene Studien mit sich widersprechenden Ergebnissen.
Solange es keinen einheitlichen und soliden Forschungsstandpunkt gibt, ist Vorsicht geboten. Im Interesse der Gesundheit unserer Mitbürger müssen wir sensibel abwägen und bewerten. Insbesondere ist noch umstritten, inwiefern neuartige Produkte wie die "E-Zigarette" das Potenzial besitzen, zur Entwicklung einer Nikotinsucht zu führen, und dementsprechend ein späterer Umstieg auf Tabakkonsum begünstigt werden könnte. Hier müssen wir vor allem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten.
Bevor endgültig über den Gesetzentwurf entschieden wird, müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Kommissionsvorschlag leistet hierzu zunächst einmal einen wertvollen Beitrag, indem er neue Anreize für mehr Forschung auf dem Gebiet möglicher gesundheitlicher Risiken der "E-Zigarette" und deren Eignung für die Tabakentwöhnung schafft. Langfristig kann so ein zuverlässiger und vor allem "gesunder" Rechtsraum geschaffen werden.

Auf den ersten Blick mag die Festlegung der Grenze für den zu reglementierenden Bereich bei 2mg bzw. 4mg/ml in der Tat etwas überzogen wirken. Die Kommission begründet diese Werte mit einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, die bereits eine Zulassung gemäß den europäischen Arzneimittelvorschriften erhalten haben.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass der Weg der Entwöhnung von der Tabakzigarette für mehr und mehr Menschen über den Konsum der E-Zigarette verläuft.
Wenn sich der positive Effekt auf die Entwöhnung von der Tabakzigarette eindeutig wissenschaftlich belegen lässt, und der Konsum der "E-Zigarette", im Verhältnis zum Tabakkonsum tatsächlich bewiesenermaßen eine weniger schädliche Alternative darstellt, sollte dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt, und eine Aufweichung der festgelegten Grenzen eventuell in Betracht gezogen werden.

Grundsätzlich bin ich sehr dankbar für jegliche Anregung, und die Übermittlung persönlicher Erfahrungen, von Bürgern die diese potenzielle Gesetzesänderung eines Tages direkt betreffen wird. Ich bin dementsprechend gerne bereit diese Anregungen in meine Meinungsbildung zu diesem Dossier einfließen zu lassen.

Ich möchte mich sehr herzlich für Ihr Engagement bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Alvaro

Vizepräsident des Europäischen Parlaments