Frage an Alexander Alvaro von Sven T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Alvaro
Ich habe gesehen, dass Sie hier bei Abgeordnetenwatch.de nicht nur sehr viele Fragen bekommen, sondern freue mich auch zu sehen, dass Sie im Gegensatz zu anderen auch sehr viele davon beantwortet haben.
Daher erhoffe ich mir, dass Sie auch für mich und mein Anliegen ein offenes Ohr haben.
Ich habe mit etwa 15 Jahren angefangen Tabakzigaretten zu rauchen. Nach 13 Jahren hatte ich dann die ersten Versuche unternommen mir das Rauchen abzugewöhnen. Die längste Phase hielt gut 7 Monate. Dann hing ich wieder am Glimmstengel. Jetzt bin ich fast 40 Jahre alt.
Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mir dann die erste E-Dampfe (mag mit Zigaretten nichts mehr zu tun haben, daher nicht E-Zigarette) angeschafft. Vom ersten Tag an habe ich die Tabakzigarette nicht mehr vermisst.
Ich habe keinen Raucherhusten mehr, die Wäsche und auch ich selbst stinken nicht mehr nach kaltem Aschenbecher und auch meine inzwischen beiden Kinder freuen sich auch über den besser riechenden Papa.
Soweit alles toll.
Bis auf die Nachricht, daß die E-Dampfe laut NRSG wie die normale Zigarette reglementiert werden soll und dass die Liquids nicht mehr als 4mg/ml Nikotin enthalten dürfen.
Würde für mich bedeuten, dass ich etwa 3 mal soviel Liquid verdampfen muss als jetzt. Somit natürlich auch 3 mal so viel Glycerin, Propylenglycol und auch Aromastoffe.
Selben Effekt hatten auch die Light-Zigaretten. Die Raucher haben davon wesendlich mehr geraucht, als zuvor noch mit den "normalen".
Meine "Dampferpause" von etwa einer Minute (man muss ja keine ganze Zigarette mehr aufrauchen wie vorher) würde so um 120 - 150 Sekunden verlängert werden.
Außerdem habe ich Angst, von der Politik wieder zurück zur Zigarette getrieben zu werden, weil ich mit den geringer dosierten Liquids nicht mehr zurecht komme.
Jetzt meine Frage:
Ist es wirklich das Ziel der EU, die Dampfer wieder zurück zur Zigarette zu drängen, obwohl sie mit etwas weniger schädlichem sehr zufrieden sind?
MfG, Trölltsch
Sehr geehrter Herr Trölltsch,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen". Im Folgenden möchte ich Sie gerne über die Hintergründe dieses, sich noch im politischen Anfangsstadium befindenden, Dossiers informieren.
Sowohl die FDP als auch die ALDE Fraktion im Europäischen Parlament befindet sich zu diesem Thema, insbesondere zur europaweiten Regulierung der "E-Zigarette"/Verdampfer noch im Meinungsbildungsprozess.
Im Detail soll die Richtlinie regeln können, dass nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer niedrigeren Nikotinkonzentration als 4mg/ml oder einem niedrigeren Nikotingehalt als 2mg als Verbraucherprodukte verkauft werden dürfen, sofern sie einen angepassten, gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einem höheren Nikotingehalt/-konzentration dürften gemäß dem Vorschlag nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie (aufgrund ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit, sowie einer positiven Risiko-Nutzen Bilanz) als Arzneimittel zugelassen worden sind.
Bisher ist nicht eindeutig erforscht, wie sich der Konsum der "E-Zigarette" langfristig auf die Gesundheit, sowohl der Aktiv- als auch der Passivkonsumenten, auswirkt und ob sie tatsächlich eine weniger gesundheitsschädliche Alternative zum Tabakkonsum darstellt. Hierzu existieren verschiedene Studien mit sich widersprechenden Ergebnissen.
Solange es keinen einheitlichen und soliden Forschungsstandpunkt gibt, ist Vorsicht geboten. Im Interesse der Gesundheit unserer Mitbürger müssen wir sensibel abwägen und bewerten. Insbesondere ist noch umstritten, inwiefern neuartige Produkte wie die "E-Zigarette" das Potenzial besitzen, zur Entwicklung einer Nikotinsucht zu führen, und dementsprechend ein späterer Umstieg auf Tabakkonsum begünstigt werden könnte. Hier müssen wir vor allem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten.
Bevor endgültig über den Gesetzentwurf entschieden wird, müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Kommissionsvorschlag leistet hierzu zunächst einmal einen wertvollen Beitrag, indem er neue Anreize für mehr Forschung auf dem Gebiet möglicher gesundheitlicher Risiken der "E-Zigarette" und deren Eignung für die Tabakentwöhnung schafft. Langfristig kann so ein zuverlässiger und vor allem "gesunder" Rechtsraum geschaffen werden.
Auf den ersten Blick mag die Festlegung der Grenze für den zu reglementierenden Bereich bei 2mg bzw. 4mg/ml in der Tat etwas überzogen wirken. Die Kommission begründet diese Werte mit einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, die bereits eine Zulassung gemäß den europäischen Arzneimittelvorschriften erhalten haben.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass der Weg der Entwöhnung von der Tabakzigarette für mehr und mehr Menschen über den Konsum der E-Zigarette verläuft.
Wenn sich der positive Effekt auf die Entwöhnung von der Tabakzigarette eindeutig wissenschaftlich belegen lässt, und der Konsum der "E-Zigarette", im Verhältnis zum Tabakkonsum tatsächlich bewiesenermaßen eine weniger schädliche Alternative darstellt, sollte dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt, und eine Aufweichung der festgelegten Grenzen eventuell in Betracht gezogen werden.
Grundsätzlich bin ich sehr dankbar für jegliche Anregung, und die Übermittlung persönlicher Erfahrungen, von Bürgern die diese potenzielle Gesetzesänderung eines Tages direkt betreffen wird. Ich bin dementsprechend gerne bereit diese Anregungen in meine Meinungsbildung zu diesem Dossier einfließen zu lassen.
Ich möchte mich sehr herzlich für Ihr Engagement bedanken.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Alvaro
Vizepräsident des Europäischen Parlaments