Frage an Alexander Alvaro von Damiano R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Alvaro,
Wieso kann/darf die EZB nicht einfach die Staatsanleihen Griechenlands aufkaufen? Dann wäre Griechenland vor den Spekulationen geschützt und die Zinsen würden nicht in die Höhe schießen das Griechenland zahlungsunfähig wird. Und wir könnten uns unsere 211 Milliarden € sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rühl,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Alexander Alvaro.
Gerne nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Die EZB hat in der Tat ein Programm für die Intervention in Wertpapiermärkten, das so genannte Securities Markets Programme. Im Rahmen dieses Programms werden Wertpapiere im Sekundärmarkt (dem Markt wo bereits ausgegebene Anleihen gehandelt werden) gekauft, um eine Beeinträchtigung der Wirkungsweise der Geldpolitik entgegenzutreten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rahmen dieses durchaus umstrittenen Programms zwischen Mai 2010 und September 2011 Staatsanleihen im Gesamtwert von ca. 115 Milliarden Euro gekauft. Die erworbenen Anleihen stammen von Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Italien.
Der damals noch amtierende EZB-Präsident Jean-Claude Trichet äußerte sich Ende August 2011 vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments zu den Aufkäufen. Die Maßnahme diene dazu, die Übertragung der geldpolitischen Impulse auf Finanzsystem und Realwirtschaft sicherzustellen und man sei sehr vorsichtig den Verantwortungsbereich nicht zu überschreiten.
Allerdings verbietet der Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union die monetäre Finanzierung von Staatsausgaben. Siehe hierzu Art. 123 AEUV. Es ist damit ausgeschlossen, dass die EZB oder das Eurosystem Staatsanleihen direkt vom Emittenten kaufen. Es gibt dazu gute Gründe, denn eine monetäre Finanzierung ("durch die Geldpresse") von Staaten hat in der Vergangenheit oft zu hoher Inflation geführt.
Artikel 123 AEUV:
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
Meines Erachtens und nach meiner Erwartung muss die EZB wieder zurück an ihre eigentlichen Aufgabe, nämlich der Geldwertstabilisierung, zurückkehren.
Der Aufkauf von Staatsanleihen steht dem aufgrund der damit verbundenen Inflationsgefahr entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Alvaro, MdEP