Frage an Alexander Alvaro von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Alvaro,
mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.
Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel
Sehr geehrter Herr Girgel,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter anderem durch den Druck des Europäischen Parlaments sagte der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, am Mittwoch, 05. April 2011 im Europäischen Parlament in Straßburg während einer Fragestunde zu, dass die Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 auf das japanische Niveau gesenkt werden sollen. Diese Entscheidung gründet sich zum einen auf die hohe Anzahl an Restriktionen bzgl. Lebensmittelimporten aus Japan, die von vielen Staaten erlassen wurden. Teilweise handelt es sich hierbei um ein komplettes Verbot entsprechender Importe in Drittstaaten wie bspw. Indien, andererseits auf die Einheitlichkeit der Kontrollen, die vor dem Export der Lebens- bzw. Futtermittel in Japan und bei Ankunft der Sendungen in der EU vorgenommen werden.
Die Europäische Kommission hat am 11. April 2011 der Abänderung der Durchführungsverordnung zugestimmt. Die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 351/2011 vom 11. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 setzt folgende neue, niedrigere Grenzwerte für Nahrungsmittel fest: Die Werte für Caesium-134 und Caesium-137 werden von 1.250 Bq/kg auf 500 Bq/kg herabgesetzt, der neue Höchstwert für Iod-131 beträgt 2.000 Bq/kg und der für Strontium-90 750 Bq/kg. Damit entsprechen die Werte nun denen in Japan und der Geltungsbereich wurde auf Nahrungsmittel aus den Küstengewässern der betroffenen Präfekturen ausgeweitet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben weiterhelfen zu können. Wenn Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, können Sie mich gern konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Alvaro