Frage an Alexander Alvaro von Ulrich K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Alvaro,
wenn es Ihre Zeit erlaubt, möchte ich Ihnen zwei Fragen vorlegen.
1.) Greifen einige Fragen des Mikrozensus 2011 die Persönlichkeitsrechte an und dürfen ruhigen Gewissens ignoriert werden? Gemeint ist u. a. der Bereich Religion.
2.) Wenn jemand eine Deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde innehat, besitzt er dann auch die Reichsbürgerschaft?
Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Korte
Sehr geehrter Herr Korte,
haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage.
Ich verstehe ihre Bedenken bezüglich der Erhebung personenbezogener Daten beim Mikrozensus 2011. Da es sich beim diesjährigen Zensus um eine sogenannte registergestützte Zählung handelt, dass heißt, dass Statistiken in erster Linie direkt über die Melderegister erhoben werden, werden Bürger nur stichprobenartig zur Auskunft verpflichtet. Daher wird nur ein sehr geringer Teil der Bürger am Zensus direkt teilnehmen.
Solange beim Zensus 2011 keine Persönlichkeitsprofile erstellt und die Zweckentfremdung der Daten verhindert werden kann, sehe ich keinen Grund zur Unruhe. Ich persönlich halte es aber für nötig, dass die Daten unmittelbar nach ihrer Auswertung gelöscht werden und nicht wie geplant für 4 Jahre gespeichert bleiben.
Nach §7 Mikrozensurgesetz sind Sie verpflichtet, die Mehrzahl der gestellten Fragen (darunter auch "Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung") zu beantworten. Laut des Statistischen Bundesamts sind die Angaben zur Religionszugehörigkeit aber freiwillig und somit wird niemand gezwungen, seine Überzeugungen gegen seinen Willen zu offenbaren. Das Verweigern dieser speziellen Auskunft wird also nicht zu einem Bußgeld führen. Grundsätzlich dient die Auskunftspflicht der Sicherstellung der Datenqualität, da durch Antwortausfälle die Ergebnisse beeinträchtigt wären.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Frage ein wenig weitergeholfen zu haben. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum Thema haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Leider kann ich Ihre zweite Frage nicht beantworten, da sich mir ihr Sinn nicht erschließt.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Alvaro