Frage an Alexander Alvaro von Jonas D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Alvaro,
welche Organe in der EU könnten ein europaweites Kriegsrecht ausrufen? Falls dies irgendwann einmal geschehen sollte, bedarf diese Ausrufung auch eine Zustimmung Deutschlands oder gilt es automatisch auch hierzulande?
Mit freundlichen Grüßen
Jonas D.
Sehr geehrter Herr Duri,
Haben Sie zuerst einmal vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Ausrufens eines europaweiten Kriegsrechts. Die Organe der EU, sprich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben keinerlei Kompetenzen, das Kriegsrecht auszurufen. Verteidigungspolitik ist eine der ureigenen nationalen Domänen und die Kompetenzen der EU sind auf diesem Feld limitiert. Wenngleich es eine Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik der EU gibt, so beschränkt sich diese auf die Bereiche Konfliktvermeidung, Krisenmanagement und den Versuch, Europa mit einer Stimme nach außen zu präsentieren. Da die Partikularinteressen der Mitgliedsstaaten teilweise stark auseinandergehen, kommt es dennoch zu Situationen wie vorab des Irak-Kriegs, als einige Mitgliedsstaaten (England, Polen) sich an einem Krieg beteiligten, während andere Staaten wie Deutschland nicht mitgewirkt haben.
Die Entscheidung, ob ein Staat Krieg führt, wird auf nationaler Ebene entschieden. Grundsätzlich sind Kriege völkerrechtswidrig. Es gibt jedoch einige Ausnahmen unter denen Krieg mit dem Völkerrecht konform geht. Eine solche Ausnahme liegt u.a. vor im Falle der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriffs eines Staates.
Für den Fall des militärischen Angriffs auf einen der NATO-Bündnispartner sind alle Mitglieder vertraglich zur sogenannten kollektiven Selbstverteidigung verpflichtet. Die NATO als Verteidigungsbündnis hat jedoch keine unmittelbare Verbindung mit der Europäischen Union, wenngleich ein Großteil der EU Mitglieder auch Teil der NATO sind.
Zusammengefasst, wird es nur ein Mitwirken deutscher Streitkräfte in einem militärischen Konflikt geben, wenn der Bundestag dem auch mehrheitlich zustimmt. Der Einfluss der Europäischen Union ist dabei vergleichsweise gering, da die finale Entscheidung auf nationaler Ebene getroffen wird. Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Alvaro, MdEP