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Frage von Michael P. •

Frage an Alexander Alvaro von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Harr Alvaro,

Immer noch ist das Antikoruptionsgesetz nicht ratifiziert.

Wie stehen Sie dazu?

Was hindert die Abgeordneten daran, dies endlich umzusetzen?

Was haben Sie nachweislich unternommen um die Ratifizierung voranzutreiben bzw. endlich zu beschliessen?

Insbesondere was Politiker und Abgeordnete betrifft?

vielen Dank,
M. Pramann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pramann,

vielen Dank für Ihre Anfrage,

Ihre Frage thematisiert aber allem Anschein nach die UN Konvention gegen Korruption von 2003 und die Tatsache, dass diese in Deutschland noch nicht ratifiziert wurde. Obwohl ich als Europaabgeordneter auf die Ratifizierung keinen Einfluss nehmen kann, will ich dennoch versuchen, Ihnen den Stand der Dinge mitzuteilen

Die Verhandlungen der Bundesregierung zu den UN-Übereinkommen gegen Korruption wurden von der FPD aber auch anderen Fraktionen kritisch verfolgt. Problematisch dabei erschien besonders, dass die Konvention die verschiedenen nationalen Rechtsstaatstandards nicht berücksichtigt und deshalb zu allgemein ist. So mag das Ziel der UN Konvention ehrbar sein. Der Weg dahin ist zumindest aufgrund der bestehenden deutschen Gesetzgebung sehr problematisch:

So wurde zum Beispiel der Begriff "Amtsträger" weit gefasst. In Deutschland schließt dies die Parlamentarier mit ein und differenziert nicht zwischen Beamten und Parlamentariern. Die Konvention verlangt jedoch, dass Amtsträger stets unparteiisch und unabhängig von Partikularinteressen entscheiden.
Man kann von Abgeordneten nicht verlangen, dass sie - wie Beamte - stets unparteiisch und frei von unsachlichen Einflüssen ihr Mandat ausüben. Dies wäre mit dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats nicht vereinbar, denn ein Abgeordneter muss berechtigt sein, ganz gezielte Interessen, wie beispielsweise die seines Wahlkreises, zu vertreten.

Die Verhandlungen über die UN-Konvention haben gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem Gebiet des Abgeordnetenrechts einheitliche Rechtsstandards aufzustellen.

Abgeordnete in Deutschland genießen gemäß Artikel 46 Abs. 2 GG Immunität. Durch das Recht auf Immunität wird sichergestellt, dass Abgeordnete vor Verhaftung ohne Genehmigung des Parlaments geschützt sind, was aber grundsätzlich die Strafverfolgung nicht einschränkt. Abgeordnetenbestechung und Korruption sind klar geregelte Strafbestände, die seit 1993 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Demnach dürfen Abgeordnete für ihr Stimmverhalten keine Gegenleistung erhalten und können bei Zuwiderhandlungen dafür belangt werden.

Die Abgeordnete des Bundestags sind außerdem verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte oder Funktionen in Unternehmen offenzulegen. Auch so wird ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet.
(Vgl.: http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html )

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten zeigen, dass die Herausforderung darin liegt, die UN- Konvention den nationalen Rechtsstandards anzupassen, ohne die bestehenden sinnvollen Regelungen unwirksam zu machen und dass in diesem Zusammenhang auch der Grund für die unerwartete Dauer dieses Prozesses zu sehen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Alexander Alvaro