Frage an Albrecht Glaser von Manuel N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Glaser
aus welchen Gründen werden die steuerlichen Freibeträge nicht regulär mit der Inflationsrate oder der durchschnittlichen Lohnentwicklung je Jahr skaliert?
Mit freundlichen Grüßen
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
zunächst muss klargestellt werden, dass der bedeutendste und größte Freibetrag im Einkommensteuerrecht, nämlich der Grundfreibetrag nach § 32A, Absatz 1, Satz 2, Ziffer 1, und die Kinderfreibeträge § 32, Absatz 6, seit vier Jahren tatsächlich der Inflationsrate angepasst werden. Was jedoch nichts daran ändert, dass über viele Jahre zuvor diese Freibeträge durch die Inflationswirkung ausgezehrt wurden. Diese Wertminderung bleibt bestehen und ist zu keiner Zeit etwa nachgeholt werden.
Bedauerlicherweise ist jedoch für die übrigen in Eurobeträgen festgelegten Freigrenzen, Pauschalen und Pauschbeträge keine jährliche Indexierung vorgesehen, obwohl wir schon im vergangenen Jahr auch diese eingefordert haben. Von besonderer Bedeutung ist dabei etwa die sogenannte Entfernungspauschale, die in Wahrheit Werbungskosten für alle arbeitenden Menschen darstellen, welche diese aufwenden müssen, um ihre Einkunftsquelle nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit überhaupt erschließen zu können.
Dies ist aus unserer Sicht ungerecht – unsere Sicht ist allerdings derzeit im Bundestag nicht mehrheitsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Glaser