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Frage von Angelika M. •

Ich nehme Bezug auf Ihre Erklärung zur Besteuerung vom 20.02.2024 und hätte gerne eine konkretes Rechenbeispiel zur Besteuerung von Renten!

Angenommen ich als Alleinstehende hätte 24.000 € Rente im Jahr, würden dann 18.000 € steuerfrei gestellt? Oder nur 16.000 € weil ich nicht erwerbstätig bin? Die Differenz zu 24.000 € beträgt 6.000 € (bei 18 Tsd€) und würde mit 60 % besteuert werden? Demnach würden 3.600 € Steuern fällig werden, was ein vielfaches wäre von der heutigen Steuerpflicht! Demgegenüber stünden lediglich Steuerentlastungen z.B. bei der Erbschaftssteuer, Vergnügungssteuer, Bier- und Sektsteuer? Ist Ihnen bewusst, dass von der Abschaffung der genannten Steuerarten keine Menschen profitieren, die z. B. keinen Alkohol trinken und keine vergnügungssteuerpflichten "Hobbies" haben?

Halten Sie es für gerecht, Rentern in dieser Einkommensgruppe so überproportional zu belasten und soviel schlechter zu stellen im Vergleich? Planen Sie, die massiven Steuerentlastungen für Familien von Rentnern finanzieren zu lassen?

Ich hatte diese Frage schon bei Hr Brandner platziert, allerdings war die Antwort völlig unbefriedigend.

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Sehr geehrte Frau M,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Unter Bezug auf das i.Z. mit einer anderen Frage in diesem Jahr in groben Zügen vorgestellte Steuermodell unserer Bundestagsfraktion, das derzeit noch in abschließender Bearbeitung ist, antworte ich auf Ihr Beispiel wie folgt:

Bei einer Steuerfreistellung von 18.000 Euro würden nach Ihrem Beispiel 60 Prozent von 6.000 Euro besteuert. Mithin unterlägen 3.600 Euro dem Steuertarif. Liegt dieser bei 21 Prozent, so fielen demnach 756 Euro Steuerzahllast an. Spräche man im Ergebnis Personen, die ausschlich Rente beziehen den Mindesterwerbsaufwand nicht zu, so würden in Ihrem Beispiel 8.000 Euro der Steuer unterliegen. Damit fiele bei einem Steuersatz von 21 Prozent eine Zahllast von 1.680 Euro an.

Der finale Tarifverlauf inkl. Eingangssteuersatz steht bei unserem Modell noch nicht fest. Insoweit habe ich die 21 Prozent für Ihren Fall angenommen. Rechnen Sie mit 22 Prozent ergeben sich für Ihr Beispiel 792 Euro bzw. bei 8.000 Euro Besteuerungssubstrat ein leicht höherer Wert.

Bitte berücksichtigen Sie, sehr geehrte Fragestellerin, dass Modelle Abbilder der Wirklichkeit sind und eine letztgültige Berechnung erst möglich wäre, wenn unser Gesetz Wirklichkeit würde und Steuerfestsetzungen durch die Finanzverwaltungen erfolgten. Wir sind überzeugt, dass unser Modell signifikante Vereinfachungen enthält, die individuelle und volkswirtschaftliche Vorteile brächten. 

Wir brauchen Mut zur Veränderung statt Verteidigung des Status quo in allen Politikbereichen. Nur so können Zukunft für unser Land und Generationengerechtigkeit gelingen.

Ihr Albrecht Glaser

 

 

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