Frage an Albrecht Glaser von Hans-Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Glaser,
das “betäubungslose Schlachten” hat nach Einschätzung der Bundestierärztekammer einen minutenlangen, qualvollen Todeskampf zur Folge; 2008 sollen in Deutschland etwa 500.000 Schafe auf diese Weise der Religion wegen geschlachtet worden sein ( https://www.swr.de/report/ist-schaechten-tierquaelerei-neue-erkenntnisse-der-bundestieraerztekammer/-/id=233454/did=3563876/nid=233454/56xitl/index.html )
Ein Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von SH vom 21.09.2017 zur “Durchsetzung eines Verbots der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen” wurde u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass diese Art der Schlachtung (zumindest in SH) so gut wie nicht mehr praktiziert würde ( https://www.youtube.com/watch?v=ETDkuyyCxFE ).
Was halten Sie davon, dass die AfD-Fraktion im Bundestag eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung richtet, um Auskunft darüber zu erhalten, wie viele Tiere derzeit pro Jahr in Deutschland unter Anwendung von § 4 a Abs. 2 Ziff. 2 TierSchG geschächtet werden?
Mit freundlichen Grüßen
H.J.H.
Sehr geehrter Herr H.,
die Anregung finde ich interessant und der Idee will ich gerne Folge leisten. Um das erforderliche Tatsachenwissen, das man zur Eruierung dieses Themas braucht, ins Spiel zu bringen, habe ich dieses Thema an die Kollegen des entsprechenden Arbeitskreises weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Glaser