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Frage von Sascha K. •

Frage an Albrecht Glaser von Sascha K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie - insbesondere im Hinblick auf Grundgesetz und Gewaltbereitschaft - zu der Aussage „Der Islam gehört (nicht) zu Deutschland“?

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Sehr geehrter Herr K., die Aussage „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ im Grundsatzprogramm der AfD stellt keine Boshaftigkeit anderen Menschen gegenüber dar. Es handelt sich vielmehr um eine Erkenntnis, die jeder gewinnen muss, der sich mit dem Islam beschäftigt.

Der Islam, im 7. Jahrhundert entstanden, ist keine Religion wie etwa das Christentum. Er ist nicht Privatsache jedes Einzelnen, er kennt keine Trennung von Religion und Staat und respektiert daher auch keine demokratische Rechtssetzung. Man darf ihm bei Strafe nicht entsagen oder eine andere Religion annehmen. Er kennt keine Toleranz zu anderen Religionen, weil er andere Glaubensbekenntnisse nicht als Religion anerkennt.

Der Koran enthält Verhaltens- und Rechtsvorschriften für alle Lebensbereiche und steht über dem von Menschen gesetzten Recht („Scharia“).

Bei allem Streit zwischen islamischen Glaubensrichtungen sind diese Grundlagen unstreitig. Somit ist der Islam keine Religion im Sinne des Art. 4 GG und seine Ausübung nicht geschützt. Dies auch deshalb, weil der Islam seinerseits die UN-Menschenrechte nicht anerkennt, insbesondere nicht die Gleichheit von Mann und Frau, Meinungsfreiheit oder das Recht auf Religionsfreiheit.

Auf Grund dieser Merkmale ist der Islam als Kulturlehre nicht in das westliche Kultur- und Staatsverständnis integrierbar.

Altkanzler Schmidt hatte bereits 2008 geschrieben:

„Wer die Zahlen der Moslems in Deutschland erhöhen will,
nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf“.

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