Frage an Albert Stegemann von Ingo D. bezüglich Familie
Mich interessiert, wie sie die derzeitige Familienpolitik bewerten. Wird den Familien ausreichend geholfen, den alltäglichen Herausforderungen begegnen zu können? Können Sie Defizite bzw. Unterschiede in Familien mit oder ohne des sog. „klassischen Modells“, wenn nur ein Elternteil arbeiten geht (meist ist es der Mann arbeiten und die Frau bleibt hauptsächlich zu Hause) erkennen? Sehen Sie das auch so, dass (minderjährige) Scheidungskinder meistens der Mutter zugesprochen werden? Warum ist das so? Wie sähe Ihre Kritik daran aus? Würden Sie befürworten, dass Kinder grundsätzlich einen Anspruch auf beide Elternteile so oft wie nur irgend möglich haben? Haben Sie eine Idee, warum die Scheidungsrate in Deutschland so hoch ist? Wie sollen sich künftig Kinder (besser) in alleinerziehenden Haushalten und/oder „Homoehen“ sozialisieren?
Sehr geehrter Herr D. K.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Insgesamt haben wir in Deutschland eine wirklich gute Familienförderung.
Für die Zukunft gibt es gleichwohl noch einige Herausforderungen. Hierzu zähle ich: bezahlbarer Wohnraum für Familien (CDU will Wohnkindergeld einführen und die Grunderwerbssteuer für die ersten eigenen vier Wände streichen), bessere Unterstützung für Alleinerziehende (Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule, höhere Kindergeld), insgesamt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Kern der Familienpolitik steht für mich der Grundsatz, dass die Familien Wahlfreiheit dabei haben, wie sie ihre Familie leben wollen. Zudem muss immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Das kann natürlich nur soweit gehen, wie dies dem Kindeswohl nicht zuwiderläuft. Dem versucht unser System Rechnung zu tragen. Das hat aber auch zur Folge, dass es etwas komplizierter wird und wir uns den Einzelfall anschauen.
Gleiches gilt auch bei der Scheidung. Hier verbieten sich allgemeine Aussagen. Grundsätzlich ist jede Scheidung für die Betroffenen ein einschneidendes Ereignis. Gut ist aber, dass wir in einem freien Land leben, in denen beide Ehepartner selbstbestimmt über das Zusammenleben entscheiden können.
Die Frage des Sorgerechts ist dabei eine sehr individuelle Entscheidung, über die die Familiengerichte zu entscheiden haben. Gerne lade ich Sie aber ein, hierzu mit mir in vertraulicher Atmosphäre zu sprechen, etwa in meiner nächsten Sprechstunde in Lingen.
Kontaktieren Sie mich hierzu gern unter albert.stegemann@bundestag.de.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Stegemann