Frage an Albert Füracker von Heinz V. bezüglich Bildung und Erziehung
hallo herr Füracker.
Warum ist der Schulbus ab der 11. klasse kostenplichtig?
Ich bin der meinung das es mehr abi-abschlüsse geben würde.
gruß Heinz Völler
(vielleicht höre ich von Ihnen!)
Schülerbeförderung in Bayern
Sehr geehrter Herr Völler,
für Ihre Mail zur Schülerbeförderung in Bayern danke ich Ihnen.
Als Vater von vier schulpflichtigen Kindern, davon eines in der Oberstufe des Gymnasiums, bin ich von der von Ihnen angesprochenen Regelung selbst betroffen.
Ich halte sie für sinnvoll, weil sie bei den Schülern ab Jahrgangsstufe 11 eine Gleichbehandlung mit berufstätigen und in Ausbildung befindlichen Jugendlichen sicherstellt und glaube nicht, dass dadurch Schüler vom Besuch des Gymnasiums abgehalten werden. Denn z.B. im dann wahrscheinlichen Fall einer beruflichen Ausbildung müssten sie die Kosten für die Fahrt zu ihrer Ausbildungsstelle ja auch selbst tragen.
Um Härtefällen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber im Gesetz außerdem festgelegt:
"Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung (Art. 2 Abs. 1), soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 370,- € je Schuljahr übersteigen."
Die Regelung zur Schülerbeförderung in Bayern ist also sozial ausgewogen und auch deshalb sinnvoll und richtig, weil weder der Staat noch die Landkreise und Kommunen in der Lage sind, alle auftretenden finanziellen Lasten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Füracker, MdL