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Albert Füracker
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Frage von Sven Z. •

Frage an Albert Füracker von Sven Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Füracker,

erstmal möchte ich Ihnen zu Ihrem hervorragendem Ergebnis bei der letzten Landtagswahl und zu Ihrer Ernennung zum Finanzminister herzlich gratulieren. Ich finde das nur als logische Konsequenz und schätze Ihre besonnene Art.

Das ist auch der Grund, warum ich mich hier speziell an Sie als bayerischer Finanzminister wende,
denn aus Bayern kamen doch schon immer die vernünftigsten Gedanken oder? ;-)

Es geht mir speziell um den § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Ich bin Vorstand eines kleinen Sportvereins in Niederbayern (völlig unentgeltlich) und wir hatten in 2016 unser 50-jähriges Gründungsfest. Natürlich wird dann in so einem Jahr mehr Umsatz als normal gemacht (also über 17.500 €, wenn auch nur sehr knapp drüber). Was zur Folge hat, dass uns das Finanzamt (absolut rechtmäßig im Übrigen) für 2017 "verdonnert" hat eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Das hat zur Folge (ganz unabhängig vom Mehraufwand der Ehrenamtlich tätigen...), dass wir bei sämtlichen Festivitäten 2017 jetzt die Umsatzsteuer rausrechnen müssen und dadurch ziemlich "drauf zahlen", was für einen kleinen Sportverein schon eine Belastung ist (Da wir Gewinn hatten und teilweise 7%-ige Vorsteuer müssen wir natürlich nachzahlen).
Das ist auch steuerlich völlig in Ordnung nach der derzeitigen Gesetzeslage.

Mein Gedanke ist jetzt nur: finden Sie nicht auch, dass die Umsatzgrenze von 17.500 € mittlerweile (auch inflationär bedingt) völlig überholt ist?
Könnte man da nicht mal einen Gesetzesänderung aus Bayern vorschlagen?
Vor allem für kleinere Vereine wäre das eine unglaubliche Erleichterung, was auch das Ehrenamt wieder ein kleines bisschen stärken würde (die Bürokratie und der zeitliche Mehraufwand nehmen ja durch solche Sachen wie z.B. die EU-Datenschutzrichtlinie immer mehr zu und schrecken vom Ehrenamt eher ab.).

Ich bin gespannt auf Ihre Sichtweise und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Z.,

Ihre nachstehende Frage darf ich wie folgt beantworten:

Höhere Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die Kleinunternehmerregelung stellt eine pauschale Vereinfachungsregel dar, die kleinen Unternehmern zu hohen Verwaltungsaufwand ersparen soll. Inflationsbedingt hat diese Vorschrift zwischenzeitlich einen Teil ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eingebüßt. Die Frage der Anhebung der Umsatzgrenzen wurde in den letzten Jahren mehrfach diskutiert. Zuletzt geschah dies auf bayerische Initiative im Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz, wurde jedoch wegen vielfach vorgetragener Bedenken, insbesondere aufgrund befürchteter Wettbewerbsnachteile gerade im Handwerksbereich, abgelehnt.

Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Reform der unionsrechtlichen Grundlagen für die Kleinunternehmerregelung diskutiert. Diese Entwicklungen bleiben vor weiteren Initiativen abzuwarten.
Der Freistaat Bayern wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, kleine Unternehmen durch die Anhebung der Umsatzgrenze in der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Albert Füracker, MdL

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