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Adrian Grasse
CDU
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Frage von Winfried L. •

Zitat SGB XI, Abs. 2, letzter Satz: Freigemeinnützige und private Träger haben Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern aufzuheben ist?

Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern aufzuheben ist, angesichts bspw. der Vorfälle im Pflegeheim Domizil - nur ein! Beispiel - und anderen Einriichtungen, deren oberstes Ziel eine gute Rendite ist?

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