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Adrian Grasse
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Frage von Ralph K. •

Wie wollen Sie sicherstellen, dass Mieter beim Glasfaserausbau nicht durch die fehlende Zustimmung von Vermietern oder ineffiziente Doppelausbauten benachteiligt werden?

Sehr geehrter Herr Grasse,

trotz Fortschritten beim Glasfaserausbau scheitert dieser in Städten mit hohem Mieteranteil oft daran, dass Vermieter nicht zustimmen, ihre Gebäude an das bereits vorhandene Glasfasernetz anzuschließen. Mieter haben keinen rechtlichen Anspruch darauf (§134 TKG, gilt nicht für Mieter und wird von den Telekommunikationsunternehmen nicht angewandt), aus einem „Homes Passed“ ein „Homes Connected“ zu machen. Dies führt zu der absurden Situation, dass Glasfaser vor der Tür liegt, aber nicht genutzt werden kann. Planen Sie hier analog wie zum Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter nachzubessern?

Zudem kommt es durch die Präferenz einzelner Vermieter für bestimmte Anbieter häufig zu ineffizientem Doppelausbau, obwohl Open-Access-Modelle dies vermeiden könnten. Planen Sie gesetzliche Änderungen, um Mieterrechte zu stärken und solche Doppelstrukturen zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,

Ralph K.

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