Adrian Dunskus
FDP
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Frage von Peter S. •

Frage an Adrian Dunskus von Peter S. bezüglich Verbraucherschutz

Grüß Gott Herr Dunskus,

angenommen, die nächste Regierung bringt Gesetzesvorhaben zur Abstimmung, nach denen u.a.
- die Tabaksteuer erhöht werden soll,
- das Rauchen beim Autofahren verboten werden soll,
- das Rauchen in Restaurants verboten werden soll,
- das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden verboten werden soll,
- das Rauchen am Arbeitsplatz verboten werden soll.

Wie würden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß
Peter Schneider

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schneider,

das Rauchen wird sicher nicht das wichtigste Thema für die nächste Bundesregierung sein, deshalb weiß ich nicht, ob wir uns damit schon in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen sollten. Grundsätzlich ist es liberale Überzeugung, daß der Mensch das Recht hat, sein Leben so zu leben, wie es ihm für richtig erscheint. Das schließt ausdrücklich auch die Selbstbeschädigung ein. Anlaß für ein staatliches Einschreiten gibt es dann und nur dann, wenn das Handeln eines Einzelnen geeignet ist, andere zu schädigen, die sich dagegen nicht oder nur unzureichend wehren können. Aber wenn ich mich einmal auf Ihre Annahme einlasse, dann würde ich mich wie folgt entscheiden:

Erhöhung der Tabaksteuer - Steuern sind grundsätzlich besser als Ge- und Verbote. Allerdings ist die Tabaksteuer ja gerade erst erhöht worden. Ich würde mir auch mehr Absprache innerhalb der EU wünschen, damit wir nicht zu viel Schmuggel bekommen. Wenn sich aber bestätigt, daß die letzten Erhöhungen der Tabaksteuer tatsächlich zu einer Abnahme des Rauchens geführt haben, sollte man über weitere Erhöhungen nachdenken.

Verbot des Rauchens am Steuer - Wenn schon Telefonieren am Steuer verboten ist, kann ich mir durchaus auch vorstellen, daß wir das Rauchen verbieten, weil es die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann. Allerdings würde ich mir bei der Überwachung dieser Vorschrift (und nicht nur da!) mehr Zweckdenken bei der Polizei wünschen, daß sie also nicht bloß deshalb einschreitet, weil eine Vorschrift verletzt wird, sondern dabei berücksichtigt, welchen Nutzen sie mit ihrem Einschreiten jeweils stiften kann.

Rauchen in Restaurants - Das ist ein klarer Kandidat für eine marktwirtschaftliche Regelung. Die Gäste sollten verlangen, daß dort Nichtraucherbereiche eingerichtet werden (das passiert ja auch schon) und widrigenfalls woanders hingehen. Der Gesetzgeber braucht das nicht zu regeln. Ich kann mir als Bewohner Münchens auch nicht vorstellen, daß ein bayerischer Wirt es schafft, einen rauchenden Gast bei minus dreißig Grad zum Rauchen vor die Tür zu schicken!

Rauchen in öffentlichen Gebäuden - Hier bin ich nicht für ein Verbot, wohl aber für das Ausweisen von Raucherzonen. Dabei versteht sich von selbst, daß die Bereiche mit Publikumsverkehr rauchfrei bleiben. Im übrigen beobachte ich aufmerksam, daß die Bahngesellschaften Europas sich einem allgemeinen Rauchverbot zu nähern scheinen. Züge sind ja so etwas ähnliches wie öfffentliche Gebäude. So hat die französische Staatsbahn ihre Hochgeschwindigkeitszüge rauchfrei gemacht, in Deutschland gilt ein Rauchverbot in den Regionalzügen, in den S-, U- und Straßenbahn ja schon lange, und in Flugzeugen auch. Der Trend geht eindeutig zur rauchfreien Umwelt.

Rauchen am Arbeitsplatz - Hier bin ich für klare Rechte des
Einzelnen, alles andere unterfällt der Vertragsfreiheit.

Mit besten Grüßen aus München
Adrian Dunskus