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Adelbert Ringwald
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Frage von Ute L. •

Frage an Adelbert Ringwald von Ute L. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Ringwald,

nachdem Sie meine letzte Frage so ausführlich beantwortet haben, übrigens vielen Dank, möchte ich heute mal etwas zu dem kommenden "gläsernden Menschen" wissen. Die Gesundheitskarte, die geplant ist, soll den Menschen gläsern machen. Dabei ist es doch nützlich, wenn die Daten auf solch einer Karte gespeichert sind, damit endlich die Doppeluntersuchungen aufhören. Und außerdem können doch viele sicherlich die Medikamentnamen ihrer Pillen nicht behalten, selbst wenn sie chronisch krank sind und die Medikamente schon länger nehmen. Wenn ein Patient vom Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, werden ja auch Befundberichte mitgegeben.
Was ist also dran an den gläsernden Mensch?

MfG

Ute-Lyko

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Lyko,

ob sich jemand, der seine Medikamente nicht merken kann die PIN der Karte wird merken können ? Im Probebetrieb wurden 75% der Karten durch falsch eingegebenen PIN gesperrt. Aber abgesehen von technischen Kinderkrankheiten:

Es ist nicht vorgesehen, die Daten auf der Karte selbst zu speichern. Die Daten wären auf zentralen Servern abgelegt. Grundprinzip des Datenschutzes ist Datensparsamkeit. Es wäre möglich die Daten dezentral auf der Karte direkt zu speichern: Das Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme hat im Auftrag der Gematik herausgefunden, dass elektronische Gesundheitskarten mit integrierter Speicherkarte durchaus geeignet sind.

Wo Daten anfallen entstehen immer Begehrlichkeiten. Besten Beispiel ist die LKW-Maut. Zuerst wurde die Nutzung der Daten nur fuer Abrechnungszwecke erlaubt und andere Nutzung gesetzlich ausgeschlossen. Mitlerweile werden die Daten auch zur Strafverfolgung (Rasterfahndung) verwendet. Wozu die Daten in Zukunft noch verwandt werden ist nicht absehbar.

Da selbst gesetzliche Regelungen über die Nutzung der Daten nicht sicher vor Begehrlichkeiten schützen und nur mit dieser Technik kommerzielle sogenannte Mehrwertdienste installiert werden können, ist das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung am besten gewahrt wenn der Zugriff auf die Daten durch dezentrale Speicherhaltung eingeschränkt ist und ein Datenberg gar nicht erst anfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Adelbert Ringwald