Frage an Achim Großmann von Lutz F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Großmann,
folgende 2 Fragen sind für mich und meine Wahlentscheidung von Bedeutung:
Wie stehen Sie zur zukünftigen Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen?
Wie Sie veilleicht verfolgt haben, ist die bisherige Regelung über die Abschaffung der Kombinationsfahrzeugzulassung aufgehoben. Nun droht eine Besteuerung nach Hubraum, und dies für Fahrzeuge, die vom Fahrgestell her mit LKW gleichzusetzen sind.
Ich fahre ein Fahrzeug, welches mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet ist.
Bis 2009 gilt ein ermäßigter Steuersatz für Flüssiggas. Für den Alternativtreibstoff Erdgas gilt diese Ermäßigung bis 2020.
Werden Sie sich dafür einsetzen, hier Flüssiggas und Erdgas gleichzusetzen, um so umweltfreundliche Antriebstechnologien weiter zu fördern?
Antwort zu Frage 1:
Grund für die Änderung war die von den Bundesländern gewollte Neuregelung für die KfZ Besteuerung von schweren Geländewagen.Die Länder haben sich bisher auf keine Klarstellung für die kfz-steuerliche Behandlung von Wohnmobilien verständigt. Die für Mai geplante Einigung ist vertagt worden. Die vor der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO geltende steuerliche Behandlung von Wohnmobilien wird in den Ländern z.Zt. weiter durchgeführt, allerdings wird in vielen Ländern die entsprechende Steuerfestsetzung unter Vorbehalt vorgenommen. Ich selbst bin dafür, die KfZ Steuer für Wohnmobile so zu belassen, wie sie war.
Antwort zu Frage 2:
Die Bundesregierung wird die steuerliche Förderung alternativer Kraftstoffe auf Grundlage der in der "Kraftstoffstrategie" von 2004 entwickelten Kriterien regelmäßig überprüfen und natürlich gegebenenfalls anpassen.Mehr darüber unter: www.bmvbw.de ( Pfad: Verkehr, Integrierte Verkehrspolitik, Umweltschutz, Kraftstoffstrategie).
Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann MdB