Frage an Achim Großmann von Ralph K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Großmann,
wie stehen Sie als SPD-Abgeordneter dazu, daß seitens des Bundestages ein Unternehmen beschäftigt wird, das offensichtlich die Mindestlohngrenze nach unten durchbricht?
Ich verweise auf den Artikel in „Spiegel-Online“ (vom 14.6.2009 http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,630324,00.html, abgerufen am 19.6.2009 um 20.03 h).
Sollten Sie diesem Verhalten der Firma B+K nicht zustimmen, was tun Sie, bzw. die SPD-Fraktion im Bundestag, dagegen?
Mit freundlichen Grüßen
R. Kreutzer
Sehr geehrter Herr Kreutzer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Bezahlung des Reinigungspersonals der Firma B+K, die auch einen Vertrag mit dem Deutschen Bundestag unterhält.
Generell gilt: Die SPD-Fraktion und auch ich persönlich treten für einen flächendeckenden Mindestlohn ein. Diesen haben wir in der großen Koalition gegen den Widerstand der Union leider nicht durchsetzen können.
Seit 2008 gibt es das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), das Branchentarifverträge bei Antrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften zum Mindestlohn macht. Zusätzlich wurde unter Federführung des SPD-Arbeitsministers Olaf Scholz das Mindestarbeitsbedingungengesetz geschaffen. Dieses ermöglicht gesetzliche Mindestlöhne in einzelnen Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz gilt anders als das Arbeitnehmerentsendegesetz auch für Branchen mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent.
Was den konkreten Fall der Reinigungsdienstleistungen im Bundestag angeht, so ist in diesem Fall die Bundestagsverwaltung zuständig und verantwortlich für die Ausschreibung und Auswahl der Unternehmen. Die SPD-Fraktion vertritt die Position, dass nur Unternehmen den Zuschlag erhalten dürfen, deren Angestellte in allen Unternehmensbereichen, wo dies vorgeschrieben ist, auch wirklich den jeweiligen Mindestlohn ausgezahlt bekommen. Wir sind der Meinung, dass dies bei zukünftigen Ausschreibungen Beachtung finden muss. Für weitere detaillierte Auskünfte in diesem Fall bitte ich Sie, sich an die Verwaltung des Deutschen Bundestages selber zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann