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Achim Großmann
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Frage von Siegfried K. •

Frage an Achim Großmann von Siegfried K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Großmann,

bereits mehrmals habe ich diesen Brief (gekürzt) direkt an Sie gesandt, habe aber bis heute keine Antwort erhalten.

In diesem Jahr erhalte ich die Auszahlung einer meiner Lebensversicherungen. Alle haben den gleichen Ursprung: Sie sind alle betriebliche Direkt-Lebensversicherungen.

So habe ich die ersten beiden Lebensversicherungen vor knapp 30 Jahren abgeschlossen und habe nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit die Versicherungen privat weitergeführt.
Aber auch in den ersten 3 Jahren habe ich die Leistungen selbst bezahlt.
Nun wurde ich vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei Auszahlung der Lebensversicherungen noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten muss - nach einem Gesetz unter Leitung der SPD von 1993, das 1994 in Kraft getreten ist. Zuerst konnte ich das nicht glauben. Ich formuliere dies einmal sehr zurückhaltend: ich bin empört und fassungslos.

Ich werde einmal eine relativ kleine Rente beziehen und hatte mir ausgerechnet, dass ich noch einen einigermaßen gesicherten Lebensabend wegen der Lebensversicherungen verbringen kann. Ich habe jahrelang auf zusätzlichen Konsum verzichtet, weil ich geglaubt habe, etwas für die Zukunft zu haben - und nun dies. Bei den Abzügen handelt es sich um ca. 20000 €. Das kann und darf nicht wahr sein. Eine SPD-Partei führte damals so ein Gesetz aus und lässt alle anderen privat abgeschlossenen Lebensversicherungen gewähren. Es war ein Vertrag, der nachträglich zu Lasten der Versicherten verändert wurde. Alle im Wirtschaftsleben ähnliche Vorgehensweisen wären unsittlich.
Die steuerlichen Ersparnisse waren in der Ansparphase im Vergleich zu den Summen, die ich jetzt zu bezahlen habe, ein Taschengeld. Wo ist die Gleichberechtigung?

Meine Fragen an Sie: Wie denken Sie als Beauftragter Ihres und meines Wahlkreises darüber? Besteht die Möglichkeit einer Veränderung des Gesetzes? Was können Sie oder ich tun, um dieses Unrecht anzugehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krieg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind Ihre Briefe weder in meinem Berliner noch in meinen Wahlkreisbüros angekommen; aus diesem Grund bitte ich Sie um Verständnis, dass Sie meine Antwort jetzt erhalten.

Sie wenden sich dagegen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) die Beitragsfreiheit Ihrer Direktversicherung beseitigt wurde. Bei Vertragsschluss wurde die Kapitalisierung Ihrer Ansprüche aus Ihrer Direktversicherung vereinbart. Bei dieser Variante der betrieblichen Alterssicherung bestand bis zum 31.12.2003 keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung – und nicht bis 1994, wie es in Ihrem Brief steht. Sie fragen mich nun nach meiner Position zu diesem Gesetz und ob die Möglichkeit einer Gesetzesänderung bestehe. Hierzu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Das GMG unterwirft die Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen, die bei Vertragsschluss bzw. vor Eintritt des Versicherungsfalls (Beispiele: Eintritt in den Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit) vereinbart oder zugesagt worden sind, der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das GMG verlangt also den Versicherten, die für ihre betriebliche Alterversorgung eine Kapitallebensversicherung mit „Einmalzahlung“ abgeschlossen haben, einen Solidarbeitrag ab.

Die Neuregelung war notwendig geworden, um die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner zu verringern: Im Jahre 2002 haben die Krankenkassen für jeden Rentner im Durchschnitt 3.907 € aufgewandt. Die durchschnittlichen Beitragseinnahmen je Rentner beliefen sich demgegenüber auf lediglich 1.716 €. Damit deckten die Beitragszahlungen der Rentner 2002 knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben. 1973 finanzierten die Rentenversicherungsträger, die bis 1983 den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zahlten, die Gesundheitskosten der Rentner hingegen noch zu gut 70 Prozent.

Die stetig wachsende Deckungslücke in der Krankenversicherung der Rentner ist eine der Ursachen für die Beitragserhöhungen der Krankenkassen in den letzten drei Jahrzehnten. Sie hat dazu beigetragen, die Arbeitskosten zu steigern. Die Einnahmen der Krankenversicherung der Rentner müssen daher erhöht werden, ohne die Arbeitskosten zu belasten und damit zugleich die Chancen für mehr Beschäftigung zu verringern. Die Rentner mussten wieder in angemessenem Umfang an der Finanzierung ihrer Gesundheitskosten beteiligt werden. Die SPD tritt seit jeher dafür ein, dass die breiten Schultern eine schwerere Last tragen als die schmalen Schultern. Sie hat sich deshalb dafür entschieden, lediglich die Rentner verstärkt zur Beitragszahlung heran zu ziehen, deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine solche Mehrbelastung zulässt. Das ist insbesondere bei den Rentnern der Fall, die zusätzlich zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einkünfte aus Versorgungsbezügen erzielen – hier in Form einer Lebensversicherung mit Kapitalabfindung.

Das Gesetz beseitigt darüber hinaus eine Verwerfung im Beitragsrecht. Denn auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Rentenzahlungen) aus Direktversicherungen waren nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V alter Fassung Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Beitragspflichtig waren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Kapitalabfindungen, die erst nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart wurden (Beispiel: Umwandlung einer laufenden Rentenzahlung in eine Kapitalabfindung). Direktversicherungen mit Kapitalabfindung waren also gegenüber anderen Direktversicherungsformen beitragsrechtlich begünstigt, wenn die Kapitalisierung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart worden war. Für diese Differenzierung gibt es unter dem Blickwinkel der Belastungsgerechtigkeit keinen sachlichen Grund. Die konsequente Umsetzung des Solidarprinzips gebietet es vielmehr, alle Einkünfte aus Direktversicherungen gleich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann